Dauernde Verkehrsanordnung Ruetschberg, Pfäffikon
Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Pfäffikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
Zone «Ruetschberg“
Ruetschbergstrasse, Hohlgass, Unbenannte Strasse der Parzelle 2814 (Privatstrasse)
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekurse gegen die unterstützenden, optionalen baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 01.11.2026
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Massgebende Unterlagen: