Bedarfsabklärungsstelle Ergänzungsleistungen zur AHV
AHV-Rentnerinnen oder AHV- Rentner mit Anspruch auf Zusatzleistungen können dank einer Änderung der Zusatzleistungsverordnung Hilfe- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese können seit dem 1.1.2025 über die Zusatzleistungen abgegolten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Finanzierung von Hilfsmittel, zum Beispiel Notruf, Duschsitz, Rollator etc.
- Unterstützung im Haushalt und beim Einkaufen
- Begleitung, zu Arztterminen oder an Anlässe
- Betreuung, Gespräche und Spaziergänge durch Besuchsdienste
- Beitrag an Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Betreuung in einem Tages- oder Nachtzentrum
- Fahrdienste zu Mittagstischen und Tages- oder Nachtzentren
- Entlastungsdienste
Um diese Leistungen zu erhalten, ist eine Bestätigung einer Bedarfsbescheinigungsstelle erforderlich. In den Gemeinden Pfäffikon, Russikon, Fehraltorf und Hittnau wird diese Aufgabe von Frau Annette Keller von der Fachstelle Alter und Gesundheit der Gemeinde Pfäffikon übernommen.
Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich an die Fachstelle Alter und Gesundheit Pfäffikon. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt ZLV Kantonales Sozialamt.