Finanzielle Beiträge zugunsten von Kindern und Jugendlichen (BSS-Fonds)
Über den Bosshard-Spörri-Stadelmann-Fonds werden in der Gemeinde Pfäffikon finanzielle Beiträge zugunsten von Pfäffiker Kindern und Jugendlichen bis und mit maximal 20 Jahre ausgerichtet. Sowohl Einzelpersonen mit Wohnsitz in Pfäffikon als auch Gruppen, Vereine und Organisationen mit Sitz in Pfäffikon können Anträge stellen. Die Höhe der Beiträge bemisst sich unter anderem nach den finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden.
Einige Beispiele – nicht abschliessend:
- Spielgruppenbesuche
- Musikunterricht und Instrumentenmiete
- Vereinsmitgliedschaften
- Jugend- und Sportlager / Camps (keine Klassenlager)
- Materialanschaffungen wie etwa neue Vereinstrikots, Seile o.ä.
- Leitungskurse für Vereine (pro Vereinsmitglied 50.-)
- Veranstaltung im Sinne von Kinder und Jugendlichen (pro Person 50.-)
Der BSS-Fonds ist nicht zur Finanzierung der Tagesstrukturen Pfäffikon bestimmt und sieht keine Unterstützung der Betreuungsangebote der Schule Pfäffikon vor.
Reglement Bosshard-Spörri-Stadelmann-Fonds Antrag Bosshard-Spörri-Stadelmann-FondsDie Anträge werden vom Bereich Gesellschaft bearbeitet. Sie sind einzureichen bei
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne.