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Todesfall

Todesfälle sind innert 2 Tage dem Zivilstandsamt (044 952 51 22) zu melden.

Eintritt des Todes zu Hause:

Informieren Sie Ihren Arzt. Dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus.
Melden Sie den Tod dem Bestattungsamt und dieses leitet die Meldung zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung an das Zivilstandsamt weiter.

Eintritt des Todes im Spital oder Heim:

Die ärztliche Todesbescheinigung wird von der Heim- bzw. Spitalverwaltung zusammen mit der Meldung des Todes direkt dem zuständigen Zivilstandsamt zugestellt.

In beiden Fällen haben sich die Hinterbliebenen beim Bestattungsamt des Wohnortes des Verstorbenen zu melden.

Nach Möglichkeit sind folgende Dokumente mitzubringen:

Ärztliche Todesbescheinigung, sofern der Tod zu Hause eingetreten ist
Familienbüchlein/Familienausweis
Schriftenempfangsschein
Bei AusländerInnen zusätzlich Ausländerausweis und Pass, weitere Dokumente sind allenfalls nötig.

Todesfall am Wochenende oder Feiertagen:

Mit dem Gang zum Zivilstandsamt kann bis zum nächsten Arbeitstag gewartet werden. Unter der Nummer 044 952 51 22 erfahren Sie an Feiertagen, an wen Sie sich wenden können.

Das Leichenauto kann über Telefon 052 355 00 11 bei der Firma Gerber in Lindau angefordert werden.

Merkblatt – Ein Todesfall, was nun?

Standort Friedhof Pfäffikon