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Beantragung Identitätskarte und Pass

Identitätskarte

Ab dem 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.

Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Pfäffikon ZH beantragt werden. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.

Identitätskarte ohne Chip

Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Pfäffikon ZH beantragt werden.

Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  • die bisherige Identitätskarte, sofern vorhanden
  • bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich die polizeiliche Verlustanzeige
  • ein physisches Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist

Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden; eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Sie müssen von einem Elternteil oder einer anderen Person mit elterlicher Sorge begleitet werden. Zudem ist die von der gesetzlichen Vertretung ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung zum Termin mitzubringen.

Gebühren

AusweisartPreis in Fr.Gültigkeit
Identitätskarte Erwachsene70.0010 Jahre
Identitätskarte Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre35.005 Jahre

Die Ausstellung dauert in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage.

Biometrische Identitätskarte mit Chip

Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.

Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Darauf werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.

Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Pfäffikon ZH, sondern direkt beim kantonalen Passbüro beantragt werden.

Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.

Reisen in die EU: Was gilt?

Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes besteht eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für Reisen in die EU erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA). Dieses ist Bestandteil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und derzeit noch nicht in Kraft.

Im neuen FZA ist vorgesehen, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wer häufig mit der Identitätskarte in die EU reist, kann die biometrische Variante wählen. Eine Pflicht zur biometrischen Identitätskarte besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Notpass

Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen.

Der Notpass muss persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich beantragt werden. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Passbüros Zürich.