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Neu in Pfäffikon?

Übersetzung / Translation

Auskunft und Beratung zum Leben in der Schweiz

Gerne begrüssen wir Sie zu einem Informationsgespräch. Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen wichtige Informationen zum Leben in Pfäffikon und in der Schweiz. Wir freuen uns Sie kennen zu lernen.

Was: Persönliches Informationsgespräch
Für wen: Zugewanderte die noch nicht lange in der Schweiz oder in Pfäffikon leben.
Wann / wo: auf Anfrage bei karin.fluder@pfaeffikon.ch
Von wem: Fachstelle Kind Jugend Integration
Unterstützt von:     

Informationen zum Leben in der Schweiz

Links zum Leben in der Schweiz

Anmeldung beim Einwohneramt

Wenn Sie neu nach Pfäffikon ziehen müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug auf dem Einwohneramt an der Hochstrasse 1 anmelden.

Herzlich Willkommen in der Schweiz!
Alle wichtigen Informationen zum Umzug in die Schweiz finden Sie hier.
Folgende administrativen Schritte sollten Sie in den ersten Wochen in der Schweiz erledigen:

  1. Persönliche Anmeldung beim Einwohneramt Pfäffikon (erste 14 Tagen nach Zuzug)
  2. Aufenthaltsbewilligung beantragen (erste 14 Tage nach Zuzug)
  3. Krankenversicherung abschliessen (erste 3 Monaten nach Zuzug)
  4. Kinder in der Schule anmelden

 

1. Anmeldung beim Einwohneramt Pfäffikon:

Nach Ihrer Einreise in die Schweiz haben Sie 14 Tage Zeit um sich auf dem Einwohneramt Pfäffikon anzumelden und eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen (falls noch nicht vorhanden). Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Pass / amtlicher Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied.
  • Dokumente über den Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde, Eheschein, Scheidungsurkunde etc.).
  • Geburtsschein bei minderjährigen Kindern
  • Arbeitsvertrag oder Bescheinigung über die Hochschulzulassung bei Studierenden.
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Geld für Anmeldegebühren (Fr. 40.00 pro erwachsene Person) und Gebühren fürs Migrationsamt.

2. Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung beantragen:

Arbeiten in der Schweiz
Berufliche Integration in der Schweiz
kantonales Migrationsamt

3. Krankenversicherung abschliessen:

Alle Menschen die in der Schweiz wohnen oder arbeiten müssen eine zugelassene Krankenversicherung haben. In den ersten drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit um eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Für die Anmeldung beim Einwohneramt brauchen Sie einen Beweis, dass Sie bei einer Krankenkasse versichert sind. Sie können den Versicherungsnachweis innerhalb von drei Monaten nachreichen.

4. Kinder in der Schule anmelden:

Kinder von 4 bis 15 Jahren sind in der Schweiz schulpflichtig. Mehr Informationen zur Anmeldung im Kindergarten oder in der Schule.

Herzlich willkommen in Pfäffikon!
Dies sind die wichtigsten Schritte, die Sie bei einem Umzug nach Pfäffikon erledigen sollten:

  • Abmeldung bei der alten Gemeinde
  • Anmeldung beim Einwohneramt Pfäffikon oder per eUmzug (innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug)
  • Kinder in der Schule anmelden

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung:
–    Pass / Personalausweis
–    Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis)
–    Eheschein / Scheidungsurteil
–    Geburtsschein (falls minderjährige Kinder)
–    Versicherungsnachweis Krankenkasse KVG
–    Mietvertrag oder Wohnungsausweis
–    Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erw. Person
–    Gebühren für das Migrationsamt

Kontakt Einwohneramt der Gemeinde Pfäffikon

Irene Loiero
Funktion:
Fachleiterin Einwohnerdienste

Informationen vom Einwohneramt zum Zu- und Wegzug nach Pfäffikon

Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag:
08:00 – 12:00 | 13:00 – 18:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
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