Tempo-30-Zone Ruetschberg, Öffentliche Planauflage, Pfäffikon
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG und Beschluss durch den Gemeinderat wird das genannte Projekt sowie der Beschluss mit den Einwendungen gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt. Die Tempo-30-Zone wird auf folgenden Strassen umgesetzt: Ruetschbergstrasse, Hohlgasse, 2 einmündende Landwirtschaftliche Wege.
Die Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen.
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 8. Mai bis 7. Juni 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH, Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.06.2026