26.11.2025

Vorläufige Wahlvorschläge für die Behördenwahlen 2026

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 sind für die Behördenwahlen 2026 innert der festgesetzten Frist Wahlvorschläge eingereicht worden. Die Übersicht zu diesen finden Sie hier.

Mit der anstehenden amtlichen Publikation (epublikation.ch) am 5. Dezember 2025 können gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, 12:00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).