14.11.2025

Konzessionsgesuch: Wasserentnahme aus dem Pfäffikersee für Kühl- und Heizzwecke öffentliche Bekanntmachung, Pfäffikon ZH

Im Auftrag von: Baudirektion Kanton Zürich; Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Wasserbau

Die UBS Fund Management (Switzerland) AG ersucht um die Erneuerung der wasserrechtlichen Konzession für die Entnahme von bis zu 5000 l/min Wasser aus dem Pfäffikersee für Kühl- und Heizzwecke auf dem Grundstück Kat.-Nr. 12004, Pfäffikon. Die Entnahme erfolgt mit einer bestehenden Seeleitung vor dem Grundstück Kat.-Nr. 13452, Pfäffikon.

Dem Entnommenen Seewasser werden bis zu 2500 kW Wärmeleistung abgegeben und bis zu 260 kW Wärmeleistung entnommen. Das Wasser wird danach über die bestehende Rückgabeleitung wieder in den Pfäffikersee geleitet.

Das heute massgebende Wasserwirtschaftsgesetz wird durch ein neues Wassergesetz abgelöst. Gemäss den Übergangsbestimmungen im neuen Wassergesetz sollen hängige Verfahren nach neuem Recht beurteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Entscheide nur angefochten werden können, wenn bereits während des Verfahrens Einsprache erhoben wurde. 

Digitale Auflage:

Angaben zur Auflage:
Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 14. Dezember 2025 abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeinde Pfäffikon, Bau und Umwelt, Matthias Jacober einzureichen. Die Akten und Pläne können vom 14. November 2025 bis 14. Dezember 2025 während den Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfäffikon, Abteilung Bau und Umwelt eingesehen werden.