10.07.2026

Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Pfäffikon

29. Juli 2026

Nationalfeiertag: Feuerverbot bleibt bestehen

Auch am Nationalfeiertag vom 1. August 2026 gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet von Pfäffikon weiterhin das allgemeine Feuerverbot. Trotz angekündigter Regenschauer ist die Brandgefahr aufgrund der vorausgegangenen Hitzewelle und der anhaltenden Trockenheit weiterhin hoch. Eine Aufhebung des Feuerverbots ist deshalb derzeit nicht möglich.

Nach Rücksprache mit dem Verkehrsverein Pfäffikon (VVP) wird das traditionelle Höhenfeuer der 1. Augustfeier auf dem Kastell abgesagt werden.


Verboten sind:

  • Offenes Feuer im Freien (öffentlicher und privater Grund)
  • Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills
  • Grillieren mit Holz, Kohle oder Holzkohle
  • Wegwerfen von Zigaretten, Streichhölzern oder anderen glühenden Gegenständen
  • Feuerwerk und Kleinfeuerwerk (z. B. Vulkane)
  • Zündkörper und Fackeln
  • Himmels-, Glücks- und Wunschlaternen
  • Heissluftballone und Ballone mit Wunderkerzen

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihren Beitrag zum Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.

17. Juli 2026

Weiterhin allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Pfäffikon

Gemäss den aktuellen Prognosen ist trotz vereinzelten Niederschlägen kurzfristig keine nachhaltige Entspannung der Situation zu erwarten. Voraussetzung für einen Rückgang der Trockenheit bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen. Im Hinblick auf den ersten August kann noch keine belastbare Prognose erstellt werden. Demzufolge gilt das allgemeine Feuerverbot weiterhin, bis auf Widerruf.

10. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage verschärft sich die Waldbrandgefahr weiter. Der Kanton hat bereits ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldnähe erlassen. Da jedoch keine flächendeckenden Regenfälle in Sicht sind, hat die Gemeinde Pfäffikon beschlossen, ein allgemeines Feuerverbot im gesamten Gemeindegebiet Pfäffikon zu verhängen.

Dieses Feuerverbot gilt ab Samstag. 11. Juli 2026, 07:00 Uhr (bis auf Widerruf)

Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:

  • Kein Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien, sowohl auf öffentlichem wie auch privatem Grund (eingeschlossen eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Dachterrassen), insbesondere auch kein Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle oder anderen Brennstoffen;
  • Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer;
  • Kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inkl. Vulkane, usw.) und Zündkörpern jeglicher Art, kein Anzünden von Fackeln
  • Kein Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen.

Weiterhin erlaubt bleibt das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills. Vorbehalten bleiben anderslautende Regeln der jeweiligen Hausverwaltung; diesfalls sind die üblichen Sorgfaltsmassnahmen zu beachten (u.a. Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund).

Weitere Infos finden Sie in der Präsidialverfügung des Gemeindrats.