Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Pfäffikon
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage verschärft sich die Waldbrandgefahr weiter. Der Kanton hat bereits ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldnähe erlassen. Da jedoch keine flächendeckenden Regenfälle in Sicht sind, hat die Gemeinde Pfäffikon beschlossen, ein allgemeines Feuerverbot im gesamten Gemeindegebiet Pfäffikon zu verhängen.
Dieses Feuerverbot gilt ab Samstag. 11. Juli 2026, 07:00 Uhr (bis auf Widerruf)
Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:
- Kein Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien, sowohl auf öffentlichem wie auch privatem Grund (eingeschlossen eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Dachterrassen), insbesondere auch kein Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle oder anderen Brennstoffen;
- Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer;
- Kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inkl. Vulkane, usw.) und Zündkörpern jeglicher Art;Kein Anzünden von Fackeln;
- Kein Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen.
Weiterhin erlaubt bleibt das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills. Vorbehalten bleiben anderslautende Regeln der jeweiligen Hausverwaltung; diesfalls sind die üblichen Sorgfaltsmassnahmen zu beachten (u.a. Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund).
Weitere Infos finden Sie in der Präsidialverfügung des Gemeindrats.