Ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbaulinien und Niveaulinien RRB Nr. 0128/1971, Genehmigung
Angaben zum Inhalt
Der Gemeinderat Pfäffikon setzte mit Beschluss Nr. 15 vom 10. Februar 2026 die Ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien und Niveaulinien RRB Nr. 0128/1971 fest.
Durch das Amt für Mobilität wurde im Namen der Volkswirtschaftsdirektion am 21. Mai 2026 mit Beschluss Nr. 8604 verfügt:
I. Die mit Beschluss Nr. 15 vom 10. Februar 2026 beschlossene ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien und Niveaulinien RRB Nr. 0128/1971 entlang der Ueblistrasse wird gemäss den eingereichten Akten genehmigt.
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 29. Mai bis 28. Juni 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH, Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Volkswirtschaftsdirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, so weit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.06.2026