25.02.2026

Initiative Kulturgut Dorfbach – Erkenntnisse, Beantwortung und Projektierungskredit

An der Gemeindeversammlung vom 30. März 2026 wird in Pfäffikon über die Umsetzung der Initiative «Kulturgut Dorfbach und Wasserrechte schützen – Wasserkraft nützen» abgestimmt.

Mit Beschluss vom 14. November 2022 hat die Gemeindeversammlung die Einzelinitiative «Kulturgut Dorfbach und Wasserrechte schützen – Wasserkraft nützen» angenommen. Damit wurde der Gemeinderat im Wesentlichen verpflichtet, die Frage eines Weiterbetriebs des Kleinwasserkraftwerks «Mühle Egli» anzugehen und für den Dorfbach ein Gesamtkonzept zu erarbeiten.

Das Thema der weiteren Nutzung der Wasserkraft wirft unweigerlich auch Fragen wie Ökologie und Hochwasserschutz auf. Die vertiefte Prüfung der Thematik «Sanierungspflichten Dorfbach im Abschnitt von der Wasserentnahme an der Luppmen bis und mit Pfäffikersee» wurde angestossen. In der dafür gebildeten Projektorganisation war eine Begleitgruppe mit Vertretern der ursprünglichen Initianten eng eingebunden.

Das inzwischen ausgearbeitete «Gesamtkonzept Dorfbach» hat aufgezeigt, dass sich alle weiteren Massnahmen in einem Spannungsfeld der Themen Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz, Ökologie und Naherholung zu orientieren haben. Nach der Prüfung verschiedener Varianten des weiteren Vorgehens, spricht sich der Gemeinderat nun für das Weiterverfolgen des sogenannten «Szenario 2 plus» aus. Demnach soll

  • aus Sicht Wasserhaushalt zum Erhalt der Weiheranlagen, des Dorfbachs und den kulturhistorisch bedeutenden Elementen der Wasserkraftnutzung ein neues ökologisches Wasserrecht beantragt,
  • aus Sicht Ökologie insbesondere die Fischgängigkeit im betreffenden Gewässerabschnitt gewährleistet und
  • aus Sicht Hochwasserschutz die notwendigen baulichen Massnahmen ergriffen werden.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 beschlossen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einen Projektierungskredit für die Erarbeitung der Unterlagen für das ökologische Wasserrecht, die Planung der Sanierung der Fischgängigkeit in der Luppmen sowie den nötigen Abklärungen und Planungen zum Hochwasserschutz für das Wasserrecht gemäss Szenario 2 plus in der Höhe von Fr. 300’000.00 (Brutto inkl. MWST) zu beantragen.

An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 4. Februar 2026 wurde das Gesamtkonzept vorgestellt und die Vorlage präsentiert sowie den Initianten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Das erklärte Ziel des Gemeinderates ist es, bei der weiteren Planung und Umsetzung der anstehenden Massnahmen die verschiedenen, sich teilweise überschneidenden Themen Wasserhaushalt, Ökologie, Hochwasserschutz, Naherholung und Kulturgeschichte bestmöglich aufeinander abzustimmen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Gemeinderatsbeschluss.

Freundliche Grüsse

Daniel Beckmann
Gemeindeschreiber