09.01.2024

Privater Gestaltungsplan Stiftung Palme, schlussrevidierte Version, Genehmigung

Angaben zum Inhalt:

Mit Beschluss vom 28. November 2023 (Nr. 2023/195) hat der Gemeinderat den schlussrevidierten privaten Gestaltungsplan Stiftung zur Palme festgesetzt.

Weil sich die Änderungen innerhalb der gültigen Bau- und Zonenordnung (bzw. Arealüberbauung) bewegen, handelt es sich um einen exekutiven Gestaltungsplan im Sinne von § 86 Planungs- und Baugesetz, der nicht der Legislative (Gemeindeversammlung) vorgelegt werden muss. Die Erhebung eines Rechtsmittels wird erst nach der Veröffentlichung des erfolgtem Genehmigungsentscheids der Baudirektion möglich sein.

Beschluss-/Verfügungsnummer: 2023/195

Beschluss-/Verfügungsdatum: 28. November 2023

Angaben zur Auflage:
Der Beschluss kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.pfaeffikon.ch/wp-content/uploads/2024/01/gestaltungsplan-palme-protokollauszug-gr-28112023-zustimmung-der-rev-unterlage.pdf