08.09.2023

Schutzverfügung Liegenschaft, Obermattstrasse 54, 8330 Pfäffikon, Kat.-Nr. 6150, Vers.-Nr. 1070

Die Baubehörde Pfäffikon hat am 14. August 2023 beschlossen: 

Die Liegenschaft Vers.-Nr. 1071, Kat.-Nr. 6150, Obermattstrasse 54 in Pfäffikon, ist ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG und wird gemäss § 205 lit. c PBG unter kommunalen Denkmalschutz gestellt.              

Einsichtnahme

Der Beschluss inkl. Akten liegt während 30 Tagen, vom Tag der Ausschreibung an gerechnet, im Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zur Einsicht auf.                             

Rechtliche Hinweise

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
              

Ergänzende rechtliche Hinweise

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen , von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).              

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 08.10.2023
              

Kontaktstelle

Gemeinde Pfäffikon – Bauamt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH