25.04.2023

Grundstückverwertung infolge Pfändung

Schuldner
Marti Stefan, Burggasse 4, 8484 Weisslingen

Grundeigentümer
Marti Stefan, Burggasse 4, 8484 Weisslingen

Tag und Zeit der Steigerung
31. Mai 2023 um 09.00 Uhr

Steigerungslokal
Dorfsaal Chesselhuus, Tumbelenstrasse 6, 8330 Pfäffikon ZH

Eingabefrist
17. April 2023

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
Ab dem 25. April 2023 bis 04. Mai 2023

Besichtigungen
Mittwoch, 19. April 2023, 09.00 bis 10.30 Uhr
Donnerstag, 11. Mai 2023, 13.30 bis 15.00 Uhr

Grundstück
In der Gemeinde Weisslingen, Grundbuch-Blatt 275, Kataster-Nr. 92, Plan 2 Burg, Wohnhaus mit
Nebengebäude und Hausumschwung, Burggasse 4, 8484 Weisslingen

Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
Fr. 857’200.00

Die Verwertung erfolgt infolge Stellung des Verwertungsbegehren durch diverse Pfändungsgläubiger.

Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 85’000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Pfäffikon ZH ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 17. April 2023 beim Betreibungsamt Pfäffikon ZH, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch
ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.