19.09.2022

Grundpfandverwertung – Verwertung infolge Grundpfandbetreibungen Nr. 107’229 / 107’230 / 110022 / 110023

Schuldner
Trevisan Carlo Franco, Kapellgasse 1, 9320 Arbon
Trevisan-Hurter Monika, Kapellgasse 1, 9320 Arbon

Pfandeigentümer
dieselben, als Miteigentümer je zur Hälfte

Tag und Zeit der Steigerung
13. Oktober 2022 um 09:00 Uhr

Steigerungslokal
Dorfsaal Chesselhuus, Tumbelenstrasse 6, 8330 Pfäffikon

Grundstücke (allenfalls Grundstücke)
1. GB-B|att 1493, 58/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1159, Kataster 1934 mit Sonderrecht an der
4 1/2-Zimmer Wohnung im Obergeschoss links, Wohnhaus Dorfstrasse 50 in 8484 Weisslingen (Stockwerkeigentum)
dazugehörend Kellerabteil Nr. 4 und Tiefgaragenparkplatz Nr. 8 im Rahmen eines aus-
schliesslichen Benutzungsrechts.

2. GB-Blatt 1498, 3/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1159, Kataster 1934 mit Sonderrecht an der
Einzelgarage in der Tiefgarage, Box Nr. 22, Dorfstrasse 50 in 8484 Weisslingen (Stockwerkeigentum)

Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung (allenfalls Angabe von zwei Schätzungen: Grundstück/e
und Zugehör)
Fr. 655’000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. und 2. Pfandstelle.

Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine
unverzinsliche Anzahlung von Fr. 50’000.00 wie folgt zu leisten:

a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken
und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes
Pfäffikon ZH, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf
und im Übrigen unbedingt sein muss, oder

b) durch einen von der Zürcher Kantonalbank an die Order des Betreibungsamtes ausgestellten Bankcheck
(kein Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht
akzeptiert), oder

c) in bar oder bei Anzahlungssumme über Fr. 100’000.00: bis maximal Fr. 100’000.00 in bar, im Übrigen
gemäss lit. a) oder b) oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Pfäffikon ZH im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 8003 1213 4 oder PC 80-31213-4, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von Fr. 100’000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben
(gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Tagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ
einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft
auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis
auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag
einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(BewV) aufmerksam gemacht.

lm Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Pfäffikon ZH, 19. September 2022

Betreibungsamt Pfäffikon ZH

Monika Nüssli
Ord. Stellvertreterin