14.10.2021

Vereinsbeitritt Verein Standortförderung Zürioberland

Aus dem Organisationsentwicklungsprozess der drei Organisationen Pro Zürcher Bergebiet (PZB), Zürioberland Tourismus (ZOT) und Region Zürcher Oberland (RZO) hat sich ergeben, dass ein Zusammenschluss der Aufgaben der integrierten Standortförderung in einem neuen Verein «Standortförderung Zürioberland» erfolgen soll. Der Verein engagiert sich für eine attraktive, wettbewerbsfähige und lebenswerte Region Zürcher Oberland hinsichtlich aller Elemente der Standortqualität. Damit vereint er die ähnlichen Zielsetzungen der drei genannten Organisationen unter einer gemeinsamen Strategie.

Der Tätigkeitsbereich des Zweckverbandes RZO soll sich künftig auf die Regionalplanungsaufgaben beschränken. Über die Totalrevision der Statuten wurde am 26. September 2021 an der Urne beschlossen. Die Vorlage wurde angenommen.

Die neue Organisation wird als Verein ausgestaltet und ermöglicht eine Mitgliedschaft für juristische Personen, Personengesellschaften, Einzelfirmen, Gemeinden, Städte, Zweckverbände, Vereine und Verbände.

Der Verein soll sich insbesondere auf Dienstleistungen wie strategische Standortförderung, Vernetzung von Unternehmen in der Region sowie Behörden und Institutionen, nachhaltige Raumentwicklung, Projektrealisierung, Umsetzung der neuen Regionalpolitik (NRP), Zusammenarbeit nach innen und aussen pflegen, die regionale Meinungsbildung fördern, offene Kommunikationspolitik betreiben, konzentrieren.

Die Finanzierung der neuen Organisation wird durch Jahresbeiträge der Mitglieder, Erträge aus Dienstleistungen und Veranstaltungen, Kooperations- und Sponsoringbeiträgen, Beiträgen der Gemeinden, des Bundes und der Kantone (für die NRP) sowie aus allfälligen weiteren Zuwendungen sichergestellt.

Der bisherige Beitrag der Gemeinde Pfäffikon an die bestehenden Organisationen betrug jährlich rund 28‘600.00 Franken. Der künftige Beitrag beläuft sich jährlich wiederkehrend auf 30‘870.00 Franken (Einwohnerzahl x 2.50 Franken).

Eine Vereinsmitgliedschaft der Gemeinde Pfäffikon gestützt auf das Gesamtkonzept wird vom Gemeinderat befürwortet.


Link zum Gemeinderatsbeschluss Vereinsbeitritt Verein Standortförderung Zürioberland


Rechtsformumwandlung Zweckverband Spital Uster in die Spital Uster AG

Bisher machte das Spital dies in einem Zweckverband. Der Zweckverband ist sinnvoll, wenn mehrere Gemeinden gemeinsam eine ihnen gesetzlich übertragene Aufgabe erfüllen. Mit Blick auf die Spitalversorgung ist diese gesetzliche Pflicht 2011 entfallen. Deshalb – und besonders auch, weil sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren grundlegend geändert haben – ist auch der Zweckverband nicht mehr die geeignete Rechtsform zur Führung des Spitals. Daher wurde den Stimmberechtigten der Zweckverbandsgemeinden bereits im Jahre 2015 vorgeschlagen, den Zweckverband Spital Uster in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck umzuwandeln. Nötig wäre die Zustimmung jeder einzelnen Gemeinde des Zweckverbandes gewesen. Diese Einstimmigkeit der Gemeindestimmen kam nicht zustande.

In der Folge prüften die Spitäler Uster und Wetzikon eine Fusion. Die Umsetzung erschien stark risikobehaftet. Die beiden Verwaltungsräte gaben deshalb das Fusionsprojekt im Dezember 2020 auf.

Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck soll das Spital Uster nun günstige Rahmenbedingungen erhalten, um sich in einem rasch wandelnden, gesellschaftlich und ökonomisch herausforderndem Umfeld behaupten zu können. Das Aktienkapital der Gesellschaft bemisst sich an der bisherigen Beteiligung der Gemeinden. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft beschränkt das finanzielle Risiko der Gemeinden auf das Aktienkapital.

Wenn der Zweckverband in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck umgewandelt wird, brauchen die beteiligten Gemeinden eine Rechtsgrundlage, die ihnen das Betreiben eines Spitals als öffentliche Aufgabe weiterhin ermöglicht. Gleichzeitig soll deshalb ein Interkommunaler Vertrag in Kraft treten. Dieser formuliert den Auftrag der Gemeinden für die Spitalversorgung und das Rettungswesen. Der Vertrag regelt auch eine allfällige Beteiligung Dritter. Diese wird so stark eingeschränkt, dass die Gemeinden stets die Kontrolle über die Aktiengesellschaft haben.

Die Vorlage zur Umwandlung der Trägerschaft des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, das heisst der Auflösung des Zweckverbandes Spital Uster und dem Beitritt der Gemeinde Pfäffikon zum Interkommunalen Vertrag (Umwandlung), wird unterstützt. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 15. Mai 2022 ein «Ja» in die Urne zu legen.

Link zum Gemeindratsbeschluss Rechtsformumwandlung Zweckverband Spital Uster in die Spital Uster AG



Bauabrechnung Umbau Südtrakt Steinacker

An der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 haben die Stimmberechtigten einen Kredit von 6‘250‘000.00 Franken für den Umbau und die Sanierung des Klassentrakts Steinacker bewilligt. Dem bewilligten Kredit stehen nach der Realisierung Aufwendungen von insgesamt 6‘177‘408.75 Franken gegenüber. Dies ergibt Minderkosten von 72‘591.25  Franken (ca. -1.15%). Das Projekt konnte ohne nennenswerte Probleme realisiert werden. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Vorlage an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 zu genehmigen.


Link zum Gemeinderatsbeschluss Umbau und Sanierung Südtrakt Primarschulhaus Steinacker



Seerettungsdienst Pfäffikersee; Wahl Obmann per 1. Januar 2022

Mit Schreiben vom 30. August 2021 gibt Armin Kunz, Obmann des Seerettungsdienst Pfäffikersee seinen Rücktritt bekannt. Michael Oehninger wird als Nachfolger seine Position per 1. Januar 2022 übernehmen. Der Gemeinderat dankt herzlich für die geleisteten Dienste und wünscht dem Nachfolger viel Freude an der neuen Aufgabe.

Kurzmitteilung

Der Gemeinderat hat …

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter