10.09.2021

Festlegung des Gewässerraums des Gemisbächlis (öffentliches Gewässer Nr. 3.0) ab Krebsiweiher inkl. Einlaufkanal Mühleweiher

Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 7. September 2021 beschlossen:

Der Gewässerraumfestlegung für die Offenlegung des Gemisbächlis (öffentliches Gewässer Nr. 3.0) ab Krebsiweiher inkl. Einlaufkanal Mühleweiher wird zugestimmt.

Gemeinderatsbeschluss 07.09.2021

Die Akten liegen vom 10. September bis 10. November 2021 bei der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon auf. Diese können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Während dieser Zeit können beim Gemeinderat Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, mit schriftlicher Begründung Einwendungen gegen den Gewässerraum (zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Postfach, 8090 Zürich) erhoben werden.

Gemeinderat Pfäffikon