03.09.2021

Einführung kommunale Mehrwertabgabe – Antrag und Bericht Gemeindeversammlung 13. Dezember 2021

Seit dem 1. Januar 2021 sind das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und die Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) in Kraft. Diese Rahmenbedingungen geben den Gemeinden die Möglichkeit, kommunal eine Mehrwertabgabe zu erheben, welche sich bei Um- bzw. Aufzonungen ergeben können.

Mit der laufenden Entwicklung beispielsweise des Areals «Tumbelenstrasse-Nord» werden voraussichtlich Mehrwerte für die Eigentümerschaft geschaffen, die zu Verpflichtungen und neuen Kosten für die Gemeinde Pfäffikon führen. Damit soll ein Teil dieser Aufwendungen über die kommunale Mehrwertabgabe gedeckt werden.

Ab einer Fläche von 1’500m2 soll von den jeweiligen Grundeigentümern 40% des um 100’000.00 Franken gekürzten Mehrwertes als Abgabe erhoben werden.

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Vorlage an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 zuzustimmen.


Link zum Gemeinderatsbeschluss Einführung kommunale Mehrwertabgabe

Hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen Schulhausstrasse Auslikon – Projektfestsetzung

Mit Beschluss vom 13. Juli 2021 hat der Gemeinderat das Bauprojekt für die Oberbausanierung der Schulhausstrasse im Abschnitt Sonnen- bis Sonnengrundstrasse, inkl. der Erneuerung der Strassenentwässerung und behindertengerechtem Ausbau der Bushaltestellen, des Ingenieurbüros Forster & Linsi AG, vom 29. Juni 2021, genehmigt. Während dem Auflageverfahren sind keine Einsprachen eingegangen. Das Projekt kann somit ohne Änderungen festgesetzt werden.


Link zum Gemeinderatsbeschluss Projektfestsetzung Bushaltestellen Auslikon

Stellenplanerweiterung im Bereich der Zusatzleistungen um 30%

Die neue Reform der Ergänzungsleistungen, welche am 1. Januar 2021 in Kraft trat, brachte einen erheblichen Mehraufwand mit sich, insbesondere die Abklärung von Vermögensverzichten sowie Rückerstattungen aus Nachlässen. Daher wurden im Dezember 2020 mehr Ressourcen in der Höhe von einstweilen 30 Stellenprozenten zur Verfügung gestellt und mit bestehenden Mitarbeiterinnen abgedeckt. Per 1. Juli 2021 trat zudem das Gesetz über die Überbrückungsleistungen in Kraft, was ebenfalls zu einem erheblichen Mehraufwand führt.

Die Erfahrungen des letzten halben Jahres zeigen, dass sich der Aufwand nicht nur vorübergehend erhöht, sondern auch in Zukunft auf diesem Level bleiben wird. Aus diesem Grund genehmigte der Gemeinderat die vorläufig zur Verfügung gestellten 30 Stellenprozente nun definitiv.


Link zum Gemeinderatsbeschluss Stellenplanerweiterung Zusatzleistungen

Gemeindeversammlung vom 20. September 2021 mangels Traktanden abgesagt

Die Gemeindeversammlung vom 20. September 2021 wird mangels Traktanden abgesagt. Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am 13. Dezember 2021 statt.

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter