31.08.2021

Neuer Anschlussvertrag Kommunalpolizei Region Pfäffikon geplant

Gemeinsame Medienmitteilung der Gemeinderäte Fehraltorf, Pfäffikon ZH und Russikon

Der Gemeindepolizeiverbund Fehraltorf und Russikon besteht seit dem Jahr 2004. Die Gemeinde Pfäffikon war am Anfang noch nicht dabei, weil sie im Jahr 1999 einen Beitritt zu einem geplanten Polizeiverbund mit den Gemeinden Bauma, Fehraltorf, Russikon, Sternenberg und Pfäffikon abgelehnt hatte. Diese Organisation kam nach dem Entscheid der Gemeinde Pfäffikon nicht zustande. In den Jahren 2011– 2014 hat die Gemeinde Pfäffikon einen vierjährigen reduzierten Versuchsbetrieb mit der Gemeindepolizei Fehraltorf-Russikon durchgeführt. Aufgrund der in allen Gemeinden gemachten positiven Erfahrungen hat die Gemeinde Pfäffikon beschlossen, dem Polizeiverbund per 1. Januar 2015 vollständig beizutreten. In diesem Zusammenhang wurde auch entschieden, die Gemeindepolizei Fehraltorf-Russikon in Kommunalpolizei Region Pfäffikon umzubenennen.

Die Kommunalpolizei Region Pfäffikon sorgt mit Präsenz und Kontrollen für Ruhe und Ordnung in den Verbundgemeinden. Sie leistet aber auch zunehmend einen wichtigen Beitrag im Rahmen der ersten Hilfe, da sie schnell vor Ort ist und die Örtlichkeiten bestens kennt.

Die Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Russikon und Pfäffikon sind heute in einem «Funktionalen Raum» im Sicherheitsbereich zusammengeschlossen. Dieser umfasst die Zivilschutzorganisation und die Regionale Führungsorganisation, aber auch die Feuerwehren dieser Gemeinden arbeiten heute zusammen. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Gemeinde Hittnau beteiligt sich nicht am Polizeiverbund, hat aber mit dem neuen Vertrag jederzeit die Möglichkeit, dazu zustossen. Der Kostenteiler des Polizeiverbundes richtet sich nach der Einwohnerzahl.

GemeindeEinwohner 2020Kosten 2020 in CHFAnteil 2020
Pfäffikon12’180701’322.9552.6 %
Fehraltorf6’573378’472.5828.4 %
Russikon4’409253’869.7019.0 %
Total23’1621’333’665.23100.0 %
Die Kosten pro Einwohner betragen in allen drei Gemeinden CHF 57.57 pro Jahr.

Die Gemeinde Pfäffikon bezahlt damit etwas mehr als die Hälfte an die Kosten der Kommunalpolizei. Pfäffikon ist auch schon heute für die Aufgaben der Zivilschutzorganisation und der Regionalen Führungsorganisation für ausserordentliche Lagen besorgt. Die Gemeinderäte von Pfäffikon, Fehraltorf und Russikon sind daher übereingekommen, die Zuständigkeit für die Kommunal­polizei per 1. Januar 2023 von Fehraltorf nach Pfäffikon zu verlegen. Zudem brachte das neue Gemeindegesetz zahlreiche Änderungen mit sich, welche eine Neufassung des bestehenden Anschlussvertrages sinnvoll machten.

Wichtigste Änderungen:

  • Die Leitung der Kommunalpolizei obliegt heute der Gemeinde Fehraltorf, wo sich auch der Polizeiposten befindet. Die drei Gemeinderäte befürworten einen Wechsel zur Gemeinde Pfäffikon. Politisch wie auch verwaltungstechnisch macht ein Wechsel zu Pfäffikon Sinn, denn Pfäffikon verursacht am meisten Polizeieinsätze. Am heutigen Standort des Postens in Fehraltorf soll bis mindestens Ende 2027 festgehalten werden. Einerseits müssen in Pfäffikon geeignete Räumlichkeiten gefunden oder gebaut werden und andererseits übernehmen die Gemeinden Fehraltorf und Russikon keine Mehrkosten für den Standortwechsel des Polizeipostens. Dies ist verständlich, weshalb schrittweise vorzugehen ist.
  • Die übrigen wesentlichen Änderungen wie
    – die Stellungnahme der Gemeinderäte zum Budget,
    – die Anpassung des Stimmenverhältnisses in der Polizeikommission,
    – die erforderliche Anwesenheit je einer Vertretung der Gemeinden des Polizeiverbundes, haben sich aus der Praxis ergeben.

Polizeiposten
Gemäss den Verhandlungen vom 10. Dezember 2019 soll der Polizeiposten noch für mindestens fünf Jahre, also bis Ende 2027, am bisherigen Standort in Fehraltorf verbleiben. Die Gemeinde Pfäffikon verpflichtet sich, die zusätzlichen Kosten für einen späteren Umzug nach Pfäffikon den Anschlussgemeinden nicht weiter zu verrechnen. Für die Räume des Polizeipostens in Fehraltorf, welche im Eigentum der Gemeinde Fehraltorf verbleiben, wird ein Mietvertrag zwischen den Gemeinden Pfäffikon und Fehraltorf abgeschlossen, welcher der bisherigen internen Verrechnung der Gemeinde Fehraltorf entspricht.

Der Gemeinderat Pfäffikon arbeitet seit vielen Jahren nach dem Prinzip der wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets. Dabei ist die Kostentransparenz bzw. das Vollkostenprinzip für die erbrachten Dienstleistungen eine wichtige Basis. Nur so erhalten die Steuerzahler/innen Kenntnis über die tatsächlichen Kosten der erbrachten Dienstleistungen. Das Vollkostenprinzip will der Gemeinderat Pfäffikon auch inskünftig für die Kommunalpolizei anwenden. Er akzeptiert die Forderung der Gemeinderäte von Fehraltorf und Russikon, dass durch die Übernahme der Trägerschaft durch Pfäffikon bei den verrechneten Infrastruktur-, Personal- und Querschnittkosten (Räume, Mobiliar, Material, Verwaltung, Organisation, Führung) keine Steigerung erfolgt.

Der neue Anschlussvertrag Kommunalpolizei Region Pfäffikon tritt in Kraft, wenn alle drei Gemeinden die Vorlage an der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 annehmen.

Wird die Vorlage abgelehnt, bleibt die Vereinbarung vom 15. April 2014 unverändert gültig. Der bisherige Anschlussvertrag kann von jeder der drei Gemeinden einseitig mit einer Frist von 24 Monaten gekündigt werden. Dazu wäre gemäss neuem Gemeindegesetz die Zustimmung des Souveräns an der Urne notwendig.

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter