26.07.2021

1. August – Spass am Feuerwerk ohne Folge

Alljährlich werden am 1. August Schweizweit wieder grosse Feuerwerke abgefeuert. Was wir als schön betrachten, jagt den Tieren, ob Wildtier oder Haustier, Angst ein, da ihr Gehör empfindlicher ist, als das der Menschen. Deshalb:

Erst am Feiertag
Zünden von Feuerwerk ist nur am 1. August gestattet. Somit besteht eine geringere Belastung für Mensch und Tier.

Lieber bunt als laut
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen etc.).

Vorsicht ist geboten
Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr.

Dem Tier zuliebe
Schützen Sie Ihre Haustiere während des Feuerwerks, indem Sie diese bei geschlossenem Fenster sicher zu Hause halten.

Aufgepasst beim Verbrennen von Ästen oder anderen Materialien
Jährlich verbrennen unzählige Lebewesen wie Igel, Blindschleicher, Salaman-der, Spitzmäuse und Kröten in den aufgeschichteten Holzhaufen. Der trockene Haufen bildet für manches Wildtier einen vermeintlich sicheren Unterschlupf. Um das Einnisten von Kleintieren in den Holzstössen der Brauchtumsfeuer zu vermeiden, sollten diese kurzfristig (z.B. erst am Tag des Abbrennens) aufgeschichtet werden. Um grosse Feuer soll gleich zu Beginn der Holzaufsta-pelung ein Schutzzaun aufgestellt werden. Dieser ist rasch installiert und wird erst kurz vor dem Abbrennen, 1 bis 2 Stunden vorher, entfernt.

Wir wünschen Ihnen einen schönen und unbeschwerten 1. August.

Andrea Bosshard
Sachbearbeiterin Sicherheitsamt