16.07.2021

Schulhaustrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen Schulhausstrasse Auslikon, öffentliche Planauflage

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Die Projektpläne liegen ab Freitag, 16. Juli 2021 während 30 Tagen auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeindeverwaltung, Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Online:
Situation Bushaltestellen Schulhausstrasse
Normalprofile Bushaltestellen Schulhausstrasse

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.08.2021

Kontaktstelle
Gemeinderat, Hochstrasse 1,
8330 Pfäffikon ZH