26.03.2021

Wahlvorschlag Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

Gestützt auf die am 5. Februar 2021 publizierte Wahlanordnung ist bei der wahlleitenden Behörde (Gemeinderat Pfäffikon) innert der angesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Mäder Christian, geb. 1956, Richter, Schönbüelstrasse 32b, 8330 Pfäffikon ZH (FDP)

Dieser Wahlvorschlag kann gemäss § 53 des Kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte innert einer Frist von 7 Tagen, d.h. bis 2. April 2021 bei der wahlleitenden Behörde, geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Werden innert 7 Tagen nach dieser Publikation weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht, so wird die Wahl im ordentlichen Verfahren durchgeführt. Liegt nur ein Vorschlag vor, erklärt die Wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt.

Gemeinderat Pfäffikon ZH
Wahlleitende Behörde