29.01.2021

Wahlanordnung Notar/in

Der bisherige Notar Rolf Kobelt tritt per 31. Juli 2021 vorzeitig von seinem Amt zurück. Der Gemeinderat Pfäffikon hat die

Ersatzwahl des Notars für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

auf Sonntag, 13. Juni 2021, angeordnet.

  1. Es gelten die Vorschriften gemäss §§ 49, 53 und 54 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte.
  2. Als Notar ist wählbar, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über das Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 10 des Notariatsgesetzes verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
  3. Innert der Frist von 40 Tagen ab dieser Publikation, d.h. bis 10. März 2021, können dem Gemeinderat Pfäffikon Wahlvorschläge für einen Kandidaten/eine Kandidatin eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit der stillen Wahl.
  4. Wahlvorschläge sind von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Pfäffikon zu unterzeichnen. Die vorgeschlagene Person muss stimmberechtigt sein und ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich haben.
  5. Auf Wahlvorschlägen sind die Vorgeschlagenen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Ge­burtsda­tum, Beruf, Adresse und Heimatort anzugeben. Für die Unterzeichner von Wahlvor­schlägen sind Na­men, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift erforderlich (§ 24 VO über die politi­schen Rechte). Wahlvorschlagsformulare können via Website oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
  6. Die als Notar/in vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach Ablauf der zweiten Eingabefrist (mit vorgängiger amtlicher Publikation) nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Amt vorliegt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls findet eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel statt.
  7. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen nach dieser Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

Wahlleitende Behörde
Gemeinderat Pfäffikon