04.09.2020

Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 25. August 2020

Entscheid über die Schutzwürdigkeit
Liegenschaft Dorfstrasse 6, Vers.-Nr. 640, Kat.-Nr. 13072

Der Kindergarten Vers.-Nr. 640, Dorfstrasse 6, Kat.-Nr. 13072 in 8330 Pfäffikon, ist schutzwürdig nach den Kriterien des § 203 Abs. 1 lit. c PBG und wird gemäss § 205 lit. d PBG teilweise unter Schutz gestellt.

Entlassung aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte
Liegenschaft Obermattstrasse 54, Vers.-Nr. 1071, Kat.-Nr. 6150

Der Kindergarten (ehemals Primarschulhaus) Vers.-Nr. 1071, Obermattstrasse 54, Kat.-Nr. 6150 in 8330 Pfäffikon wird aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen.

Die vollständigen Beschlüsse liegen während 30 Tagen, vom Tag der Ausschreibung an gerechnet, im Bauamt Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zur Einsicht auf.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).

Gemeinderat Pfäffikon ZH