24.07.2020

Ergebnis der Gemeinderatssitzung vom 14. Juli 2020

Entscheid über die Schutzwürdigkeit

Liegenschaft Steinwiesstrasse 2, 4, 6, Vers.-Nr. 1276, Kat.-Nr. 9628

Das Wohn- und Ökonomiegebäude Vers.-Nr. 1276, Steinwiesstrasse 2, 4, 6, Kat.-Nr. 9628 in 8330 Pfäffikon, ist schutzwürdig nach den Kriterien des § 203 Abs. 1 lit. c PBG und wird per verwaltungsrechtlichem Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt. Der vollständige Beschluss liegt während 30 Tagen, vom Tag der Ausschreibung an gerechnet, im Bauamt Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zur Einsicht auf.

Gegen den gefassten Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).

Gemeinderat Pfäffikon ZH