30.04.2020

Verkehrsanordnung Wallikerstrasse

Wegen Bauarbeiten (Erneuerung der Werkleitungen und Sanierung der Fahr-bahn) wird die Wallikerstrasse, Teilstück von der Verzweigung Walliker-/Bergstrasse bis zur Verzweigung Walliker-/Bodenackerstrasse, ab 2. Juni 2020 bis Ende August 2020 bzw. Beendigung der Bauarbeiten, für den Durchgangs-verkehr gesperrt.

Die Verkehrsumleitung erfolgt über das untergeordnete Strassennetz via Berg-/ Bodenackerstrasse.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 Stras-senverkehrsgesetz, gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen beim Statthalteramt Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekurs-schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Im Interesse des gedrängten Bauprogramms wird einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen.

Sicherheitsamt der Gemeinde Pfäffikon ZH