08.04.2020

Coronavirus 2020, Kreditbewilligung zur Nothilfe

Gemeinderat bewilligt Kredit zur Nothilfe für Selbstständigerwerbende als Folge der Covid-19-Pandemie

Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) haben der Bundesrat und der Regierungsrat ein umfassendes Massnahmenpaket für die Wirtschaft beschlossen. Dieses zielt dahin, in zahlreichen Branchen die wirtschaftliche Leistungserbringung zu erhalten. Besonders in Not geraten Unternehmungen und Selbstständigerwerbende – auch in Pfäffikon. Die Gemeinden sind vom Regierungsrat aufgerufen worden, mit ähnlich gelagerten Beschlüssen, Massnahmen auf kommunaler Ebene zu treffen.

Der Gemeinderat Pfäffikon hat gehandelt und einen Kredit über vorerst 250‘000 Franken gesprochen, damit in Not geratende Kleinunternehmer/innen mit Darlehen oder Beiträgen unterstützt werden können. Dieser Betrag kann bei Bedarf erhöht werden. Die Hilfe ist zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gedacht und setzt dort an, wo die Hilfspakete von Bund und Kanton nicht zum Zuge kommen.

Der Regierungsrat hat für den Kanton Zürich Notrecht angewandt und mit Beschluss vom 20. März 2020 (RRB-Nr. 281) die Gemeinderäte ermächtigt, Kredite in eigener Kompetenz und in Abweichung zu den Kreditlimiten gemäss Gemeindeordnung zu bewilligen. Die Ermächtigung ist befristet bis 19. April 2020.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Kredit zur Nothilfe

Unterstützung von Selbstständigerwerbenden mit Wohnsitz in Pfäffikon

Selbstständigerwerbende und Personen in vergleichbaren Lagen sind durch die ordentlichen sozialen Sicherungsinstrumente nicht oder nicht kurzfristig abgedeckt. In erster Linie will der Gemeinderat Darlehen zur Überbrückung finanzieller Engpässe gewähren. Mit den Betroffenen wird dabei immer eine Rückerstattungsverpflichtung abgeschlossen. Die Hilfe soll subsidiär wirken, d.h. sie kommt nur bei Personen zum Tragen, denen Bund und Kanton oder andere Dritte keine Hilfe leisten.

Link zur Übersicht Hilfe für Firmen

Betroffene können bis 9. April 2020 ein Gesuch einreichen (Frist verlängert bis 19. April 2020)

Unterstützt werden Kleinunternehmen mit bis zu 2 Stellen. Die Firmeninhaber/innen müssen in Pfäffikon wohnen. Ab sofort können diese ein Gesuch an das Sozialamt Pfäffikon richten. Das Gesuchsformular ist auf der Homepage aufgeschaltet. Die Eingabefrist läuft bis 9. April 2020 (verlängert bis 19. April 2020). Selbstverständlich werden die Angaben vertraulich behandelt. Die Entscheide werden so rasch als möglich getroffen.

Link zum Gesuchsformular

Grössere Betriebe sollen sich wie vom Bundesrat vorgeschlagen an ihre Hausbanken wenden. Dort laufen die Programme von Bund und Kanton für garantierte Kreditvergaben an.

Pfäffikon, 26. März 2020                                        Gemeinderat Pfäffikon
Marco Hirzel, Gemeindepräsident
Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber