02.04.2020

Amtliche Publikation Kreditbewilligung zur Nothilfe Selbständigerwerbende

Kreditbewilligung zur Nothilfe für Selbstständigerwerbende
Am 24. März 2020 hat der Gemeinderat folgenden Kredit unter kantonalem Notrecht bewilligt:

Fr. 250‘000.00 Zur Gewährleistung von Nothilfe an Selbstständigerwerbende und Personen in vergleichbaren Lagen als Folge der Covid-19-Pandemie

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, Rekurs eingereicht werden. Die Akten liegen während der Re-kursfrist im Gemeindehaus, Gemeinderatskanzlei, 1. OG, zur Einsicht auf. Einem allfäl-ligen Rekurs wird gestützt auf § 25 Abs. 3 VRG die aufschiebende Wirkung entzogen und die Rekursfrist wird gestützt auf § 22 Abs. 3 VRG auf fünf Tage verkürzt.

Gemeinderat Pfäffikon