16.01.2020

Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 des Zweckverbands Soziales Bezirk Pfäffikon

Am 9. Februar findet eine Urnenabstimmung über den Finanzantrag des Zweckverbands Soziales Bezirk Pfäffikon statt. Aus Platzgründen braucht der Sozialdienst neue Büroräumlichkeiten. Der Zweckverband besteht seit 60 Jahren. Er führt im Auftrag der Gemeinden des Bezirkes Pfäffikon am Bezirkshauptort alle Beistandschaften und eine Beratungsstelle für Suchterkrankungen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die ebenfalls unter dem Dach des Zweckverbandes organisiert ist, hat ihren Standort in Illnau. Die heute noch bestehende Zweigstelle des Sozialdienstes in Effretikon soll nach Bezug der neuen Büroräumlichkeiten in Pfäffikon aufgehoben werden.

Pfäffikon als Standortgemeinde nimmt die Gelegenheit wahr, zum Geschäft Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat begrüsst es, dass an zentraler, bestens geeigneter Lage beim Bahnhof Pfäffikon eine künftige Raumlösung gefunden werden konnte. Mit neuen Büros können sowohl künftige Kapazitäten abgedeckt und die heute noch bestehende Zweigstelle in Effretikon aufgehoben werden. Das bringt Synergien im Betrieb und spart Kosten. Weil die Fallzahlen in Zukunft steigen werden, muss auch ein Ausbau des Dienstes längerfristig möglich sein. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass der Verbandsvorstand vorausschauend handelt und den Sozialdienst an einem Standort konzentriert. Nur so können die Betriebskosten möglichst tief gehalten werden.

Die Rechnungsprüfungskommission lehnt das Geschäft aus finanziellen Überlegungen ab. Auf den ersten Blick sind die Einwände der Rechnungsprüfungskommission nachvollziehbar. Der Gemeinderat erachtet jedoch die Mehrkosten zu Gunsten eines guten und langfristig gesicherten Standorts in Pfäffikon als vertretbar zumal am heutigen Standort innerhalb der Bezirksverwaltung keine Erweiterungen möglich sind. Der resultierende Mietzins am neuen Standort ist ortsüblich. Handelt der Zweckverband erst später, besteht die Gefahr, dass er unter Druck eine weniger geeignete Lösung treffen muss und diese auch nicht günstiger ist. Im Verhältnis der Bezirksgemeinden untereinander ist der Antrag ausgewogen, wenn man bedenkt, dass die beiden Standortgemeinden Illnau-Effretikon und Pfäffikon aufgrund ihrer Grösse ohnehin rund die Hälfte der gesamten Kosten tragen.

Der Gemeinderat Pfäffikon empfiehlt Zustimmung zur Vorlage

Link zum Gemeinderatsbeschluss der Abstimmungsempfehlung

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter