12.11.2019

JA zur Fusion gemeinnützige «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland»

Die beiden Spitäler Uster und Wetzikon liegen nur gerade 8 Kilometer voneinander entfernt – und bieten im Wesentlichen die gleichen Dienstleistungen an. Diese Konkurrenzsituation stellt langfristig für beide Spitäler ein Risiko dar. Deshalb sollen die Trägerschaften der Spitäler Uster (Zweckverband Spital Uster) und Wetzikon (GZO AG) zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» fusionieren.

Die Fusion ist zukunftsgerichtet:

  1. Sie bietet der Bevölkerung eine zukunftssichere integrierte Gesundheitsversorgung.
  2. Sie verschafft den Patientinnen und Patienten dank Angebotsvielfalt und hoher Leistungsqualität einen klaren Mehrwert.
  3. Sie stärkt beide Standorte in ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Region.
  4. Sie ermöglicht dem neuen Unternehmen die Entwicklung zu einem attraktiven Arbeitgeber und sichert Arbeitsplätze in der Region.
  5. Sie trägt dazu bei, dass Einsparungen für die Um- und Erweiterungsbauten von über 100 Mio. Franken realisiert werden können. Sie hilft, den künftigen wirtschaftlichen Druck besser abzufedern.

Ein Alleingang der beiden Spitäler ist, selbst in Verbindung mit Kooperationen und gezielter Leistungskoordination, mit deutlich mehr Risiken behaftet als eine Fusion.

Der Verwaltungsrat und die Delegiertenversammlung des Zweckverbands Spital Uster sowie die Gesamtheit der Gemeindevorstände der Aktionärsgemeinden der GZO AG unterstützen den Antrag auf Zustimmung zum Interkommunalen Vertrag A (Fusion).

Für den Fall, dass die Fusion gemäss Interkommunalem Vertrag A (Fusion) mangels Zustimmung durch alle beteiligten Gemeinden nicht zustande kommt, beantragt der Verwaltungsrat des Zweckverbands Spital Uster die Zustimmung zur Umwandlung zu einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft gemäss Interkommunalem Vertrag B (Umwandlung).

Die Umwandlung ebnet den Weg:

  1. Nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Kooperationspartner des Spitals Uster sollen sich der lokalen und regionalen Gesundheitsversorgung verpflichtet fühlen. Als Beteiligte lassen sie sich mittragend und verantwortlich einbinden.
  2. Die Umwandlung eröffnet Perspektiven. Beteiligungen ermöglichen eine vertiefte und verbindliche Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Das vermittelt wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung des Angebots zugunsten der Bevölkerung.
  3. Die Gemeinnützigkeit bleibt auch nach der Umwandlung als Grundlage der Unternehmens-tätigkeit erhalten. Sie bildet weiterhin das seit je gepflegte Grundverständnis eines öffentlichen Spitals. Die Umwandlung verbessert indes die Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Weiterentwicklung der integrierten Versorgung, selbst unter den erschwerten Bedingungen eines Alleingangs.

Deshalb unterstützen der Verwaltungsrat und die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster auch den Antrag auf Zustimmung zum Interkommunalen Vertrag B (Umwandlung).

Der Gemeinderat erachtet die Fusion als sinnvoll und nötig. Ein Alleingang der beiden Spitäler ist, selbst in Verbindung mit Kooperationen und gezielter Leistungskoordination, mit deutlich mehr Risiken behaftet als eine Fusion. Das Projekt der beiden Trägerschaften ist ausgereift und sowohl für die Bevölkerung als auch für die Mitarbeitenden nützlich.

Der Gemeinderat will sich auch zukünftig in Gesundheitsfragen einbringen können und beteiligt sich deshalb mit dem bisherigen Kapital an den neuen Aktien.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland

Submission Friedhofgärtner

Die Submission für die Friedhofgärtnerarbeiten umfasste die Bereiche Anlagenpflege, Grabpflege, Bestattungen, Grabfeldräumungen sowie die Schneeräumung. Nach Auswertung der fünf gültigen Angebote erhielt die Firma keller & meier Gartengestaltung AG aus Pfäffikon den Zuschlag. Der neue Vertrag ist ab dem 1. Januar 2020 gültig.

Beitrag Verein Drogenfragen Zürcher Oberland für die Jahre 2020-2023

Basierend auf der neuen Gemeindeordnung ist der Gemeinderat neu für die jährlich wiederkehrenden Beiträge an den Verein Drogenfragen Zürcher Oberland (VDZO) zuständig. Trotz grosser und verstärkter Professionalität durch die gemeindeeigenen Fachstellen in den Bereichen Schule, Kind, Jugend und Integration wie auch bei der Gemeindepolizei spricht der Gemeinderat den Beitrag über rund 36’000 Franken pro Jahr für den Zeitraum 2020-2023. Ein Ausstieg wäre nicht zielführend. Das ganze Konstrukt der Vereinsarbeit basiert auf der gemeinsamen Finanzierung der verschiedenen Mitglieder-Gemeinden. Nebst der Erfüllung des gesetzlichen Präventions-Auftrages übernimmt der VDZO auch viele spezifische Anliegen aus Pfäffikon. So konnten in den vergangenen Jahren die eingesetzten Gelder durch bezogene Dienstleistungen kompensiert werden.

Link zum Gemeinderatsbeschluss VDZO

Kurzmitteilungen

Der Gemeinderat hat…

  • das Geschäft der Baurechtserweiterung Baugenossenschaft Pfäffikon (BGP) nicht auf die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom Dezember 2019 gesetzt. Zusätzliche finanzrechtliche wie auch inhaltliche Abklärungen verzögern das Geschäft. Voraussichtlich wird die Gemeindeversammlung im März oder Juni 2020 darüber befinden können.
  • Interesse an Ihrer Meinung zum Pilotversuch Einbahnverkehr Pfäffikon. Machen Sie mit an der Umfrage unter

Link zur Umfrage Einbahnverkehr

  • die Petition zur Einführung der easyvote-Broschüren für junge stimmberechtigte Pfäffikerinnen und Pfäffiker zur Kenntnis genommen, dem Wunsch jedoch nicht entsprochen. Der Gemeinderat erwartet, dass der Bund wie auch der Kanton einen hohen Wert auf Verständlichkeit der Abstimmungsunterlagen legt und diese für Jung bis Alt gleichermassen aussagekräftig sind.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Petition easyvote

  • dem Verkauf der Aktien MDZ Uster AG an den Spital Uster für 395’000.00 zugestimmt.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Aktien MDZ Uster AG

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter