08.10.2019

Ersatzwahl Mitglied Präsidium Ref. Kirchenpflege, Wahlanordnung

Wahlanordnung

 

Durch den Rücktritt von Margrit Hugentobler aus der Reformierten Kirchenpflege wird eine Ersatzwahl notwendig. Im Auftrag der Kirchenpflege ordnet der Gemeinderat die

 

Ersatzwahl für ein Mitglied und das Präsidium der Reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

 

auf den 9. Februar 2020 an, zusammen mit einem kantonalen Urnengang.

 

  1. Es gelten die Vorschriften gemäss §§ 49, 53 und 54 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte und Art. 6 und 9 der Kirchgemeindeordnung.
     
  2. Innert der Frist von 40 Tagen ab dieser Publikation, d.h. bis 18. November 2019, können dem Gemeinderat Wahlvorschläge für einen Kandidaten/eine Kandidatin eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit der stillen Wahl.
     
  3. Wahlvorschläge sind von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Pfäffikon zu unterzeichnen. Die vorgeschlagene Person muss stimmberechtigt sein. Als Präsident oder Präsidentin können nur Personen vorgeschlagen werden, die entweder bereits der Kirchenpflege angehören oder gleichzeitig als Mitglied kandidieren.
     
  4. Auf Wahlvorschlägen sind die Vorgeschlagenen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort anzugeben. Für die Unterzeichner von Wahlvorschlägen sind Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift erforderlich (§ 24 VO über die politischen Rechte). Wahlvorschlagsformulare können via Website www.pfaeffikon.ch oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
     
  5. Die als Mitglied und/oder als Präsident/Präsidentin vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach Ablauf der zweiten Eingabefrist (mit vorgängiger amtlicher Publikation) nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Mitglied der Kirchenpflege und/oder das Kirchenpräsidium vorliegt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls findet eine Urnenwahl statt.
     
  6. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen nach dieser Publikation bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

 

Gemeinderat Pfäffikon

Wahlleitende Behörde