30.09.2019

Erweiterung des Baurechtsvertrages vom 18. September 1973

In den siebziger Jahren hat die Baugenossenschaft Pfäffikon BGP, Baumgartenstrasse 4 – 12, im Baurecht auf der gemeindeeigenen Parzelle Kat. Nr. 8500, fünf Mehrfamilienhäuser und eine Unterniveaugarage erstellt.

Seit Anfang 2016 ist die Genossenschaft im Gespräch mit dem Gemeinderat über eine Erweiterung der bestehenden Siedlung auf dem benachbarten Grundstück Kat. Nr. 8452, ebenfalls im Eigentum der Gemeinde. Zu der heutigen benutzten Fläche von 7’440 m² auf dem Grundstück Kat. Nr. 8500, kämen weitere 2’291 m² der Kat. Nr. 8452, hinzu. Heute stehen Schrebergärten und ein Fussballplatz auf der Teilparzelle.

Die Baugenossenschaft beabsichtigt, die Siedlung mit zwei weiteren Mehrfamilienhäusern mit 20 Wohnungen zu erweitern.

Gemeinsam mit der Baugenossenschaft wurde ein entsprechender Dienstbarkeitsvertragsentwurf aus­gearbeitet. Die ausgewiesenen Subventionen wie der Nachlass auf den Verkehrswert und den Referenzzinsatz entsprechen der heutigen Praxis.

Der bisherige Baurechtszins für das Grundstück Kat. Nr. 8500:

Grundstücksfläche      6’585 m²

Basislandpreis pro m² (70 % des Verkehrswertes)        Fr. 595.–

Referenzzinssatz Bundesamt für Wohnungswesen 1.75 % – Vergünstigung von 0.25 % = 1.5%

6’585 m² à Fr. 595.– x massgebender Zinssatz (1.5 %) = Baurechtszins pro Jahr (Fr. 58’771.–)

Der zukünftige Baurechtszins für das Grundstück Kat. Nr. 8500 und ein Teil von Kat. Nr. 8452

Grundstücksfläche Kat. Nr. 8500         7’440 m²

Basislandpreis pro m² (70 % des Verkehrswertes)        Fr. 595.–

Referenzzinssatz Bundesamt für Wohnungswesen 1.5 % – Vergünstigung von 0.25 % = 1.25%

7’440 m² à Fr. 595.– x massgebender Zinssatz (1.25 %) = Baurechtszins pro Jahr (Fr. 55’335.–)

Grundstücksfläche Kat. Nr. 8452         2’291 m²

Basislandpreis pro m² (70 % des Verkehrswertes)        Fr. 980.–

Referenzzinssatz Bundesamt für Wohnungswesen 1.5 % – Vergünstigung von 0.25 % = 1.25%

2’291 m² à Fr. 980.– x massgebender Zinssatz (1.25 %) = Baurechtszins pro Jahr (Fr. 28’064.75)

Somit sieht der Dienstbarkeitsentwurf einen jährlichen Baurechtszins von Fr. 83’399.75 für beide Flächen vor. Ausserdem wird für das Berechnungsmodell ein Mindestzinssatz von 0.5 % fest­gelegt. Die Erweiterungsbauten sind bis spätestens 31.12.2022 zu initiieren und der Baurechtsvertrag ist längstens um 15 weitere Jahre bis 31.12.2087 zu verlängern.

Der Gemeinderat begrüsst die Initiative der Baugenossenschaft und ist bereit, ihr das zusätzliche Land im Baurecht zu überlassen. Mit den ausgewiesenen Vergünstigungen (reduzierter Landwert und Zinssatz) unterstützt der Gemeinderat bewusst den gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbau. Er empfiehlt, dieser Vorlage an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 zuzustimmen.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Erweiterung Baurechtsvertrag

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter