20.08.2019

Petition gegen Bau Mobilfunkantenne, Kulturgut Gemeinde Pfäffikon

Am 11. März 2019 haben Mitglieder des Dorfvereins Auslikon eine Petition mit 259 Unterschriften zur geplanten Mobilfunkantenne an der Pfäffikerstrasse 21 in Auslikon eingereicht. Die unterzeichnenden Personen bitten den Gemeinderat Pfäffikon, den Bau der geplanten Antenne aus folgenden Gründen zu stoppen:

  • Unsichere Langzeitwirkung auf die Gesundheit.
  • Schule in unmittelbarer Nähe.
  • Wertverlust von Liegenschaften.
  • Verschandelung des Dorfbilds.
  • Auslikon verfügt bereits über eine gute Abdeckung des Mobilfunk-Netzes.
  • UMTS-Strahlung kann nach wie vor nicht genau genug gemessen werden.

Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die Petition zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Antwort verfasst. Hier eine gekürzte Fassung mit den wichtigsten Inhalten:

Die Zulässigkeit einer Mobilfunkantenne wird auf Stufe Gemeinde einzig im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens beurteilt. Die kommunale Baubehörde hat dabei einen reinen Vollzugsauftrag. Es gelangt mehrheitlich übergeordnetes Recht zur Anwendung. Sind die Bauvorschriften eingehalten, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung. Im Falle einer Mobilfunkantenne verfügt die Baubehörde über keinen freien Entscheidungsspielraum.

Baugesuche von Mobilfunkanlagen müssen auf die Einhaltung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlungen (NIS) gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) überprüft werden. Hierzu bietet das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) für alle Gemeinden fachliche Unterstützung an, welche vom Bauamt Pfäffikon auch immer genutzt wird. Eine wichtige Auflage im Bewilligungsprozess sind die Abnahmemessungen an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN). Mit dem Nachweis durch Abnahmemessungen, dass die Grenzwerte bei allen kritischen OMEN eingehalten sind, ist der Bewilligungsprozess abgeschlossen. Die gestalterischen Vorschriften werden jeweils im kommunalen Entscheid abgehandelt.

5G ist – entgegen verschiedener Medienberichte – weder eine grundlegend neue Technologie (5G entspricht in der Funksignalgebung weitgehend derjenigen von 4G) noch sollen unerforschte hohe Frequenzen für die Übertragung genutzt werden. Die neuen Frequenzen (bei etwa 3,5 GHz) liegen zwischen den bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen und z.B. dem weit verbreiteten WLAN auf 5 GHz.

Für die Prüfung von Standortdatenblättern in Bezug auf 5G gilt daher grundsätzlich folgendes: Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist technologieneutral und gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Mobilfunktechnologie um 3G (UMTS), 4G (LTE) oder 5G (New Radio) handelt. Dies bedeutet, dass auch Anlagen mit 5G-fähigen Antennen wie bisher in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften der NISV beurteilt und behandelt werden können. Je nach Art der geplanten Änderung (und eben unabhängig von der Funktechnologie) braucht es ein ordentliches Baubewilligungsverfahren (z.B. bei Leistungssteigerung der Anlage) oder nur ein Bagatellverfahren (z.B. Antennenwechsel ohne Leistungssteigerung). 5G-fähige Antennen werden also sowohl im Rahmen der ordentlichen Baubewilligungsverfahren (durch die Gemeinde, mit Unterstützung durch das AWEL) als auch im Rahmen von Bagatellverfahren (kontrolliert nur durch das AWEL) behandelt.

Bei der Thematik Wertverlust von Liegenschaften handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit, welche nicht durch die Gemeinde zu beurteilen ist. Entsprechend stützt sich der Gemeinderat Pfäffikon auf die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), welche vom Bundesrat erlassen wurde.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Petition Bau Mobilfunkantenne Auslikon

Kulturgut der Gemeinde Pfäffikon

Die Kulturkommission Zürcher Oberland will mit vereinten Kräften in der Region das reiche Kulturerbe pflegen und das vielfältige Kulturschaffen fördern. Eine wichtige Grundlage dazu bilden die Kultur-Auslegeordnungen der einzelnen Gemeinden. Auch Pfäffikon beteiligt sich und ruft dadurch die vielfältige Kultur ins Bewusstsein von Behörden und Bevölkerung. Die Auslegeordnung bildet die Grundlage für eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit – unter anderem auch für Wikipedia-Einträge – und eine vielfältige Nutzung im Schulunterricht. Sie fördert die kulturelle Teilhabe. Die Kultur-Auslegeordnung wird periodisch jeweils auf Anfang einer Amtsperiode aktualisiert und dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Bevölkerung wird ebenfalls eingeladen, die auf der Webseite der Gemeinde Pfäffikon veröffentlichte Liste zu prüfen und allfällige Korrekturen und Ergänzungen der Gemeinderatskanzlei unter gemeinderatskanzlei@pfaeffikon.ch zu melden.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Kulturgut der Gemeinde Pfäffikon

Link zur Kultur-Auslegeordnung der Gemeinde Pfäffikon

Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet

Für jedes Gewässer ist aus gesetzlichen Gründen zu bestimmen, wie breit der Gewässerraum im Einzelfall sein muss. Dabei werden betroffene Grundeigentümer im Rahmen der öffentlichen Auflage informiert und können so Einwendungen anbringen. Damit keine Rechtsunsicherheiten besonders auch für anstehende Baubewilligungen entstehen, ist es für Pfäffikon dringlich, diese Arbeiten und Verfahren in Angriff zu nehmen. Die nötigen Ingenieurdienstleistungen wurden im Submissionsverfahren ermittelt und an die Firma Hunziker Betatech AG für 49’542.00 Franken vergeben.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Festlegung Gewässerraum

Keine Gemeindeversammlung am 23. September 2019

Die Gemeindeversammlung vom Montag, 23. September 2019 findet nicht statt. Es liegen keine Geschäfte vor.

Kurzmitteilungen

Der Gemeinderat hat…

  • die Terminplanung für die Gemeindeversammlungen sowie die Wahlen und Abstimmungen für das Jahr 2020 festgelegt.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Terminplanung

  • die Kreditabrechnung über den Ersatz des 3m-Sprungturms im Betrag von 114’417.85 Franken inkl. MWST genehmigt und die Minderkosten von 20’015.05 Franken zur Kenntnis genommen. Zusätzlich kann noch der zugesicherte Beitrag aus dem Sportfonds von 19’000.00 Franken eingefordert werden.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Kreditabrechnung Sprungturm

  • den Krankenversicherungs-Revisionsbericht vom 23. Mai 2019 genehmigt.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Krankenversicherungs-Revisionsbericht

  • das durch das Ingenieurbüro Frei + Krauer AG überarbeitete Generelle Wasserversorgungsprojekt 2017 der Gemeinde Pfäffikon genehmigt.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Wasserversorgungsprojekt.

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter