02.04.2019

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung WoV – Erlass einer Vollzugsverordnung

Die Gemeinde Pfäffikon arbeitet seit Jahren mit der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) beziehungsweise mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets. Der Gemeinderat hat Richtlinien für den Vollzug durch die Verwaltung beschlossen. Das neue kantonale Gemeindegesetz verlangt, dass die Haushaltführung mit Globalbudgets in einer Verordnung geregelt ist.
Ziel und Zweck der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung

Die Gemeindeversammlung und der Gemeinderat legen Umfang, Qualität und Preis der Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung fest. So entstehen die Leistungsaufträge und Globalbudgets, die die Gemeindeversammlung beschliesst. Dies sind die wichtigsten Bestandteile der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Investitionen der Gemeinde werden nicht mit Global-budgets getätigt sondern im Einzelfall bewilligt.

Vorteile

  • Leistungsaufträge und Globalbudgets schaffen Transparenz
  • Mit mehr Transparenz können die Stimmberechtigten besser mitbestimmen
  • Trennung zwischen politisch/strategischer und operativer Ebene ist klar definiert
  • Verwaltungsabläufe und Arbeitsprozesse werden kürzer, effizienter und dadurch günstiger

Nachteile

  • WoV wird oft als Sparinstrument missverstanden
  • Bei mehreren, wichtigen Gemeindeaufgaben kann nur ein kleiner Teil des Leistungsauftrages / Globalbudgets durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung beeinflusst werden
  • Kritiker bezeichnen WoV als Papiertiger und die Leistungsaufträge als wenig aussagekräftig

Inhalte der WoV-Verordnung

Vertreter des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission und der Verwaltung haben die neue Verordnung ausgearbeitet. Diese stützt wesentlich auf die bisherigen Richtlinien ab. Sie gliedert sich in:

  • Rechtliche Grundlagen, Ziel, Zweck und Geltungsbereich
  • Begriffsdefinitionen zu Leistungsaufträgen, Globalbudgets, Ziele oder Kennzahlen
  • Kompetenzregelungen im Vollzug zwischen Gemeinderat und Verwaltung
  • Steuerungsgrundsätze zu Kreditabweichungen, Vorschriften zu WoV-Ausgleichskonten, Reporting, Controlling und Kostenrechnung

Einfach und verständliche Leistungsaufträge und Globalbudgets

Der Gemeinderat versucht, Leistungsaufträge möglichst kurz und verständlich abzufassen. Es wurden nur Leistungskriterien definiert, auf die der Gemeinderat Einfluss nehmen kann. Der Verwaltungsaufwand soll bewusst tief gehalten werden. Die Stimmberechtigten sollen weiterhin über Art, Umfang und Kosten der Dienstleistungen Aufschluss erhalten. Die Kriterien, damit der Leistungsauftrag als erfüllt gilt, sollen herausfordernd sein.

Vernehmlassung durchgeführt

Der Verordnungsentwurf wurde Anfang September bis Mitte Dezember 2018 öffentlich aufgelegt. Es sind vier Vernehmlassungen von Ortsparteien eingegangen. Die gestellten Anträge wurden ganz oder teilweise übernommen. Es wurde auch grundsätzliche Kritik an der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung geübt. Dem Verordnungsentwurf wird aber mehrheitlich zugestimmt.

Das neue Gemeindegesetz verlangt klare rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets in den Gemeinden. Damit wird dieses Gemeindeführungsinstrument gestärkt. Für den Gemeinderat hat sich WoV in Pfäffikon bewährt. Das Bewusstsein für Kosten, Leistungen und Wirkungen hat sich auf allen Stufen wesentlich erhöht. Vergleiche unter Gemeinden zeigen immer wieder, dass die Verwaltung gute Leistungen zu einem fairen Preis erbringt. Über die Vorlage wird an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2019 beschlossen.

Link zum Gemeinderatsbeschluss WoV

Kurzmitteilungen

Der Gemeinderat hat …

  • eine Analyse des Parkraumangebotes (Parkraumplanung) vorgenommen und vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Parkraumplanung

  • den Revisionsbericht für die Jahre 2016 und 2017 der Zusatzleistungen zur AHV/IV vom 12. Februar 2019 genehmigt.

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter