07.03.2019

Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung

Der Gemeinderat Pfäffikon hat mit Beschluss vom 26. Februar 2019 gestützt auf §§ 15f der kantonalen Vermessungsverordnung vom 27.06.2012 den Vertrag über die amtliche Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Hansjörg Rutz und den neu bestimmten Nachführungsgeometern Stefanie Meile und Jost Schnyder, alle patentierte Ingenieur-Geometer in der Ingesa AG, Wetzikon, genehmigt.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der ange-fochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
 

Gemeinderat Pfäffikon ZH