05.03.2019

Verabschiedung der neuen Gemeindeordung

Weil der Kanton Zürich auf den 1. Januar 2018 ein neues Gemeindegesetz eingeführt hat, müssen die Gemeinden ihre Gemeindeordnungen anpassen. Die wichtigsten Auswirkungen für die Gemeinden sind:

  • Kompetenzverschiebungen von der Gemeindeversammlung zur Urnenabstimmung
  • Ergänzende Vorschriften bei Aufgabenübertragungen der Gemeinde an Dritte
  • Bessere gesetzliche Grundla­gen für die Gemeinden, um eigene Regelungen zu treffen
  • Vorschriften zur Führung des Gemeindehaushaltes auf Gesetzesstufe

Mitwirkungsprozess für neues Regelwerk

Der Gemeinderat hat zum Beginn des Prozesses für eine neue Gemeindeordnung Behördendelegationen, die Ortsparteien und interessierte Einzelpersonen zu Workshops eingeladen. Dabei ging es darum, Handlungs- und Veränderungsbedarf zu diskutieren. Teilweise entwickelten sich auch Lösungsansätze an den Workshops selbst. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen.

  • Die Idee, die Rechnungsprüfungskommission in eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) zu erweitern, wird mit Vorbehalten unterstützt. Die zusätzlichen Aufgaben müssen aber von den Kommissionsmitgliedern bewältigt werden können.
  • Abschaffung der vorberatenden Gemeindeversammlung für Geschäfte, die der Urne unterbreitet werden müssen, wurde unterschiedlich beurteilt.
  • Die Mitgliederzahlen der Behörden und Kommissionen sollen nicht verändert werden.
  • An Stelle der Natur- und Denkmalschutzkommission soll eine Ortsbild- und Denkmalschutzkommission gebildet werden. Die Aufgaben im Naturschutz werden durch die Verwaltung und eine externe Fachstelle übernommen.
  • Die Finanzkompetenzen haben sich bewährt. Es besteht nur punktuell Handlungsbedarf.

Wesentlichen Änderungen der neuen Gemeindeordnung

  • Das kantonale Recht verlangt, dass der Finanzhaushalt der Gemeinde mittelfristig ausgeglichen ist. Diese Vorschriften sind berücksichtigt.
  • Die vorberatende Gemeindeversammlung soll wie in der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden abgeschafft werden. Die Mitwirkung der Bevölkerung kann auf andere Weise wesentlich wirkungsvoller sichergestellt werden. Deshalb soll die Behörde in der Gemeindeordnung verpflichtet werden, mit gezielten Massnahmen die Vorlagen den Stimmberechtigten zu einem Zeitpunkt zu präsentieren, zu dem noch Einfluss genommen werden kann. Mit dem heutigen Verfahren ist das kaum möglich. Kommt dazu, dass das neue Gemeindegesetz dem Gemeinderat das Recht gibt, seinen allenfalls durch eine Gemeindeversammlung abgeänderten Antrag als Alternative dennoch der Urne zu unterbreiten.
  • Der Gemeinderat sieht bei den Finanzkompetenzen wenig Handlungsbedarf. Er schlägt vor, die Kreditkompetenz der Gemeindeversammlung für Investitionen von heute Fr. 1,5 Mio. auf neu Fr. 2,0 Mio. zu erhöhen. Gemeinderat und Schulpflege sollen nur bei den jährlich wiederkehrenden Ausgaben höhere Kompetenzen erhalten. Er schlägt vor, die Limite von heute 25’000.00 Franken auf 75’000.00 Franken im Einzelfall zu erhöhen.
  • Anstelle der Natur- und Denkmalschutzkommission soll neu eine Ortsbild- und Denkmalschutzkommission gebildet werden. Sie soll aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehen, wovon drei Fachpersonen sein müssen. Mit diesem deutlichen Ausbau erhält der Bauausschuss als Baubehörde bessere fachliche Entscheidungsgrundlagen.
  • Im Schulbereich werden neu gemäss den kantonalen Vorgaben die Schulleitungen und die Schulkonferenz geregelt.
  • Die Möglichkeit, anstelle einer reinen Rechnungsprüfungskommission eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission einzuführen, will der Gemeinderat, wie bereits früher bekannt gegeben, nützen. Dies würde auch der heute gelebten Praxis entsprechen.

Vernehmlassung und Vorprüfung

Der Entwurf der neuen Gemeindeordnung war vom 1. Mai bis 31. August 2018 in der Vernehmlassung. Es sind fünf Stellungnahmen von den Ortsparteien eingegangen. Von den insgesamt 17 Anträgen wurden 4 ganz und 3 teilweise zugestimmt. 10 Anträge wurden abgelehnt. Die neue Gemeindeordnung wurde durch das kantonale Gemeindeamt geprüft. Die Vorprüfung stellt sicher, dass die Gemeindeordnung nicht im Widerspruch zum übergeordneten Recht steht.

Auswirkungen der neuen Gemeindeordnung / Schlussbemerkungen

Durch die neue Gemeindeordnung ergeben sich mit Ausnahme der Bildung der Ortsbild- und Denkmalschutzkommission keine unmittelbaren, spürbaren Auswirkungen. Der Gemeinderat will aber nach der Zustimmung an der Urne, die Organisation der Gemeindeverwaltung einer Überprüfung unterziehen. Behörden und Verwaltung erhalten wiederum zeitgemässe und auf die Bedürfnisse von Pfäffikon zugeschnittene Organisationsvorschriften. Das neue Regelwerk ist in einem konstruktiven Prozess mit den politischen Parteien und Behörden- und Verwaltungsdelegationen entstanden. Der Gemeinderat empfiehlt Zustimmung. Das Geschäft wird der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2019 zur Vorberatung unterbreitet und anschliessend erfolgt eine Urnenabstimmung.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Verabschiedung neue Gemeindeordnung

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter