20.02.2019

Benützungsreglement Chesselhuus revidiert

Der Gemeinderat hat am 12. Februar 2019 das Benützungsreglement mit Sicherheitsvorschriften und Tarifblatt für das Dorfsaal-Gebäude revidiert.

Der gefasste Beschluss und das Benützungsreglement liegen während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeinderats­kanzlei zur Einsicht auf.

Gemeinderekurs

Gegen diesen Beschluss kann innert Frist von 30 Tagen von der Zustellung an gerechnet beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Gemeinderat Pfäffikon ZH