07.02.2019

Neuerlass Gebührentarif für Umweltschutzkontrolle auf Baustellen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 29. Januar 2019 und gestützt auf Artikel 5 der kommunalen Gebührenverordnung den Gebührentarif für die „Umweltschutzkontrolle auf Baustellen BUC“ wie folgt neu festgesetzt.

Pauschale neu: Fr. 150.00 bzw. Fr. 220.00 je nach Grösse des Bauvorhaben (bisher einheitlich
Fr. 108.00).

Der neue Gebührentarif tritt rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft.

Auflage

Der Beschluss und die Akten liegen während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.

Gemeinderekurs

Gegen den gefassten Beschluss kann gestützt auf § 21 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Rekurse sind beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Pfäffikon ZH

Link zum Gemeinderatsbeschluss Neuerlass Gebührentarif für Umweltschutzkontrolle auf Baustellen