07.02.2019

816 Russikerstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen Sulzberg, öffentliche Planauflage

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt. Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an zur Einsicht auf und können wie folgt eingesehen werden: Gemeindeverwaltung, Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Anmeldestelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Anmeldestelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonstwie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeinde Pfäffikon, Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisierung, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 08.03.2019

Anmeldestelle
Gemeinde Pfäffikon, Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisierung, Walcheplatz 2, 8090 Zürich