29.11.2018

Privater Gestaltungsplan Zentrum Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 20. November 2018 beschlossen:
Der private Gestaltungsplan Zentrum wird zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Der Gestaltungsplan bezweckt im Sinne von §§ 83 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) die Erfüllung der Gestaltungsplanpflicht gemäss Art. 49 der Bau- und Zonenordnung (BZO 2014) und schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene bauliche Entwicklung mit hoher ortsbaulicher Qualität, den Erhalt der wichtigen Elemente und Schaffung einer massvollen Verdichtung im Bahnhofquartier.
Der private Gestaltungsplan besteht aus folgenden Teilen:
GP-Situationsplan

GP-Vorschriften

Erläuterungsbericht Art. 47 der Raumplanungsverordnung
Der Gestaltungsplan liegt zusammen mit den zugehörigen Unterlagen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 30. November 2018 bis zum 30. Januar 2019, öffentlich auf und kann im Bauamt Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Öffnungszeiten oder im Internet unter www.pfaeffikon.ch/Aktuelles eingesehen werden.

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zum Gestaltungsplan äussern. Die Einwendungen sind schriftlich bis 30. Januar 2019 dem Bauamt Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplans entscheiden.

Gemeinderat Pfäffikon ZH