Gemeindeamman- und Betreibungsamt
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG).
Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus und zu, vollzieht Pfändungen und erteilt Auskünfte aus dem Betreibungsregister.
Im Kanton Zürich ist das Gemeindeammannamt dem Betreibungsamt angegliedert.
Die Haupttätigkeiten umfassen:
- Publikation Amtliches Verbot
- Aufnahme Amtlicher Befund
- Beglaubigungen
- Vollstreckungen
- Amtliche Zustellungen
- Freiwillige öffentliche Versteigerungen
Detaillierte Informationen rund um das Gemeindeammann- und Betreibungsamt sowie verschiedene Formulare finden Sie auf der Seite des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich oder auf der Seite Betreibungsschalter.