03.05.2024

Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfäffikon. Genehmigung

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfäffikon wurde vom 9. Juni 2023 bis zum 8. August 2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.

Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert.

Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 25. April 2024 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfäffikon festgelegt.

Die Gewässerraumfestlegung besteht aus folgenden Dokumenten:

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die darin gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Weiterführende Informationen und zwei interessante Erklärvideos finden Sie unter www.gewaesserraum.ch oder bei der Baudirektion des Kantons Zürich unter Gewässerrraum.

Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Pfäffikon die Festlegung öffentlich bekannt. Die Verfügung vom 25. April. März wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen – vom 3. Mai 2024 bis zum 2. Juni 2024 während 30 Tagen bei der Gemeinde Pfäffikon aufgelegt. Die Unterlagen liegen 3. Mai 2024 bis zum 2. Juni 2024 während 30 Tagen auf der Webseite der Gemeinde und im Gemeindehaus, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02. Juni 2024

Kontaktstelle: Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH