12.04.2024

Privater Gestaltungsplan «Stiftung zur Palme», Genehmigung

Angaben zum Inhalt:
Die Stiftung zur Palme schafft an verschiedenen Standorten in Pfäffikon Angebote für Personen mit vorwiegend kognitiven Beeinträchtigungen. Am Standort Hochstrasse sollen die Wohnplätze für 59 Bewohnerinnen und Bewohner saniert, der bestehende Verkaufsladen «Palmino» vergrössert und der Aussenbereich parkähnlich umgestaltet werden. Der Gemeinderat hat dem privaten Gestaltungsplan mit Beschluss vom 22. August 2023 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Planung genehmigt.

Beschluss-/Verfügungsnummer: KS-0895/23         
Beschluss-/Verfügungsdatum: 26.03.2024              

Angaben zur Auflage:
Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planakten liegen ab dem 12. April 2024 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeinde Pfäffikon, Abteilung Bau und Umwelt, 2. OG, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon sowie auf der Homepage, amtliche Publikationen zur Einsicht auf.                             

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.              

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.05.2024

Kontaktstelle:
Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH

digitale Unterlagen: