16.02.2024

Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Pfäffikon, Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 6. Februar 2024 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zur Vorprüfung, öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet. 
Beschluss-/Verfügungsnummer: 2024/27              
Beschluss-/Verfügungsdatum: 06.02.2024              

Die Unterlagen liegen, während 60 Tagen, vom 16. Februar bis 16. April 2024, auf der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf, oder können auf der Website der Gemeinde Pfäffikon ZH eingesehen werden.                             

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an Gemeinde Pfäffikon, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zu richten. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.              
digitale Unterlagen: