09.02.2024

Tempo-30-Zone Ober Balm, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

Betrifft: 8330 Pfäffikon ZH                   

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.              

Die Wetzikerstrasse verbindet Kempten mit Hittnau. Diese führt durch den Weiler Ober Balm und weist dort aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Nutzungen einen siedlungsorientierten Charakter auf. Auf der Wetzikerstrasse verkehren zudem die beiden Buslinien Nr. 858 und Nr. 859. Diese Achse weist im Bereich des Weilers Ober Balm eine Verkehrsbelastung von ca. 4’500 Fzg/Tag auf.
Aufgrund der teilweisen eng an den Strassenraum angrenzenden Bebauungsstruktur, der schmalen Strassenquerschnitte und der kurvigen Linienführung ist davon auszugehen, dass das Geschwindigkeitsniveau auf der Wetzikerstrasse sowie auf den restlichen Strassenzügen innerhalb der geplanten Tempo-30-Zone bereits im Bereich von 30 km/h liegt. Daher empfiehlt das beauftragte Planungsbüro signal- und markierungstechnische Massnahmen ohne zusätzliche bauliche Massnahmen. Die Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen.              

Durchführende Stelle
Gemeinde Pfäffikon              

Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 9. Februar bis zum 10. März 2024 während 30 Tagen auf der Webseite der Gemeinde und bei der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.          

Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.              

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.03.2024

Digitale Auflage: