17.09.2021

Neuregelung amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Pfäffikon

Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 den Antrag, die Webseite der Gemeinde Pfäffikon sowie das „Digitale Amtsblatt Schweiz“ anstelle der Tageszeitung „Zürcher Oberländer“ als amtliches Publikationsorgan zu bezeichnen. Im Juni 2016 lehnte die Gemeindeversammlung den Antrag, das amtliche Publikationsorgan nur noch in digitaler Form und über die Gemeinde-Webseite zur Verfügung zu stellen, ab. Dies mit der Begründung, es sei noch zu früh und ältere Menschen seien sich zu sehr an die Printausgabe gewohnt.

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Informationsbeschaffung weiter sehr stark in die digitale Welt verschoben, weshalb der Gemeinderat dem Stimmvolk diese Vorlage erneut unterbreitet. Dies nicht um zu quengeln, sondern um zu sparen, was einer dringlichen Forderung der letzten Budget-Gemeindeversammlung entspricht.

Am 1. Juli 2019 hat der Kanton Zürich das digitale Amtsblatt eingeführt. Auf die gedruckte Version wird seither verzichtet. Zudem entsteht ein gesamtschweizerisches „Amtsblattportal“, das sicherstellt, dass alle rechtlichen Bestimmungen des amtlichen Publikationswesens eingehalten sind. Dieses Portal hat sowohl für die Amtsstellen als auch für Bürger/innen wesentliche Vorteile.

  • Die Publikationen müssen nur noch an einem Ort erfasst werden.
  • Die Gemeinde muss sich nicht um technische Weiterentwicklungen und Anpassungen an veränderte rechtliche Bestimmungen kümmern
  • Die Bürger/innen können abgestimmt auf ihre Bedürfnisse gratis amtliche Publikationen auf allen staatlichen Ebenen (Gemeinde/Kanton/Bund) und nicht nur bei der Wohngemeinde abonnieren.

Das Sparpotenzial beträgt jährlich rund 30’000 bis 35’000 Franken, da die Anzahl Publikationen aus gesetzlichen Gründen und der wachsenden Gemeindegrösse zugenommen hat. Um der älteren Bevölkerung entgegenzukommen, werden neu im monatlich erscheinenden Pfäffikerin zusammengefasst Informationen der Gemeindeverwaltung (z.B. Bestattungen) publiziert.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Neuregelung amtliche Publikationsorgan

Beantwortung einer Petition „für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Oberbalm“

Die Gemeinde Pfäffikon hat im April 2021 eine «Petition für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Oberbalm» erhalten. Sie wurde von über 60 Bewohnern und Bewohnerinnen von Oberbalm und damit einem grossen Anteil der dortigen Bevölkerung unterzeichnet.

Die Petition verfolgt das Ziel, dass die Gemeinde Pfäffikon verschiedene Verkehrsanordnungen prüft und umsetzt, mit denen die Verkehrsmengen reduziert und die Bevölkerung dadurch von Lärm entlastet wird und mehr Sicherheit und Lebensqualität gewinnt.

Zwischenzeitlich wurden die Stellungnahmen der Kantonspolizei eingeholt und durch die Kommunalpolizei Region Pfäffikon diverse Verkehrserhebungen erhoben.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass zur Prüfung einer Tempo-30-Zone im Oberbalm ein verkehrstechnisches Gutachten eingeholt wird. Weiter soll das Erstellen eines abgetrennten Gehwegs entlang der Schulhausstrasse geprüft werden. Zudem sollen Geschwindigkeitskontrollen auf der Wetzikerstrasse zwischen Oberbalm und Hofhalden durch die Kommunalpolizei Pfäffikon durchgeführt werden.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Petition für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Oberbalm

Freundliche Grüsse

Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber