24.06.2019

Festlegung Aussenraumnutzung von öffentlichem Grund

Die Bauarbeiten für das Gestaltungsprojekt Seestrasse laufen auf Hochtouren und können voraussichtlich Ende Oktober 2019 abgeschlossen werden. Der südliche Strassenabschnitt wird bereits Mitte Juni sukzessive in Betrieb genommen. Mit der Inbetriebnahme der Begegnungszone bieten sich künftig neue Nutzungsmöglichkeiten im gesamten Aussenraum. Dabei soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil des öffentlichen Strassenraums gewerblich zu nutzen, wie z.B. für Aussenbestuhlungen vor Gastbetrieben oder für die Auslage von Verkaufsartikeln bei Ladengeschäften. Damit ein geordneter Betrieb sichergestellt und die Nutzung des öffentlichen Grunds zweckmässig geregelt werden kann, müssen nun geeignete und verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Der Gemeinderat hat am 17. März 2015 dem Konzept für das Gestaltungsprojekt Seestrasse wie folgt zugestimmt:

– Der öffentliche Grund der Seestrasse kann für eine bedürfnisgerechte Nutzung zur
Verfügung gestellt werden.
– Im Rahmen der Planungsarbeiten für das Gestaltungsprojekt der Seestrasse ist ein
Nutzungsreglement mit den erforderlichen Massnahmen und Vorschriften zu erarbeiten.
– Das Nutzungsreglement ist dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
– Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird das Geschäftsfeld Verkehr beauftragt.

Nutzungsvorschriften

Zwischenzeitliche Abklärungen haben ergeben, dass für Begegnungszonen grundsätzlich keine zusätzlichen Bestimmungen in Form eines separaten Nutzungsreglements erforderlich sind, da die meisten Bestimmungen bereits in den vorhandenen Verordnungen und Reglementen der Gemeinde geregelt sind.

Nutzung des Aussenraums an der Seestrasse

Weil die Möglichkeit zur Aussenraumnutzung bereits ab Mitte Juni 2019 schrittweise möglich ist, sind nun die fehlenden Regelungen festgelegt worden. Die Aussenraumnutzung in der Seestrasse ist in einem Situationsplan dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Plan aufgrund von Erfahrungen und Veränderungen den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden muss. Kleinere Anpassungen werden durch das Bauamt laufend vorgenommen.

Im Sinne des Gestaltungsprojekts soll es künftig möglich sein, Aussenbestuhlungen vor Gastbetrieben oder Auslagen von Verkaufsgeschäften nach Bedarf aufzustellen. Für diese Nutzung sind Miettarife vorgesehen. Die Seestrasse mit der Begegnungszone stellt dabei einen Spezialfall dar:

– Der gesamte Raum von Fassade zu Fassade (inkl. sämtlicher privaten Parzellen) steht
der künftigen Begegnungszone zur Verfügung.
– Das Tempo-Regime in Begegnungszone kann nur sichergestellt werden, wenn die
Aussenräume möglichst optimal und im Sinne der Zone genutzt werden.
– Die Begegnungszone lebt erst dann richtig, wenn sich das Gewerbe engagiert und die
neuen Möglichkeiten aktiv nutzt.

Es wichtig, dass die vorübergehende Inanspruchnahme des öffentlichen Raums im Rahmen des Gestaltungsprojekts Seestrasse gefördert und durch die Gemeinde möglichst unterstützt wird. Die monatliche Mietgebühr soll einen symbolischen Charakter haben:

– Beanspruchung nur während Öffnungszeiten                   monatlich            Fr.  1.00 / m2
– Dauernde Beanspruchung                                                 monatlich            Fr.  2.00 / m2

Die Grundeigentümer und Geschäftsbetreiber werden mittels einem Merkblatt und Planausschnitten über die künftig mögliche Aussenraumnutzung informiert. Im Bedarfsfall werden pro Liegenschaft individuelle Mietvereinbarungen getroffen, in denen auch klar geregelt wird, wie mit dem Platz umzugehen ist:

– Art der Möblierung und des Inventars
– Verschmutzung und Reinigung (Pflanzentröge)
– Massnahmen zum Schutz der Pflästerung

Verzicht auf Verrechnung der Mietgebühren in der Startphase

Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die Begegnungszone sinngemäss genutzt wird. Mit tiefen Gebühren sollen die Gewerbetreibenden motiviert werden, die Aussenräume zu nutzen und damit das Zentrum für die Bevölkerung attraktiver zu machen.

Ausserdem sind die Gewerbetriebe währen der Bauphase Lärm und Schmutz ausgesetzt und die Zugänge zu den Geschäften sind erschwert. Sie müssen Umsatzeinbussen in Kauf nehmen. Als Geste der Anerkennung dieser schwierigen Situation verzichtet der Gemeinderat während den ersten zwei Jahren nach Bauabschluss darauf, die Mietgebühren in Rechnung zu stellen.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Nutzung von öffentlichem Grund

Kurzmitteilungen

Der Gemeinderat hat …

– im Rahmen des neuen Energieplans 2018 definiert, was gemessen werden soll und
welche Kriterien massgebend sein werden. Ein entsprechendes Cockpit für die
Öffentlichkeit wird im ersten Quartal 2020 anhand der Jahreszahlen 2018 und 2019
erstellt.

Freundliche Grüsse
Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter