Namensänderung
Für die ordentliche Namensänderung des Vor- oder Familiennamens ist die kantonale Behörde zuständig. Im Kanton Zürich ist dies das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abt. Zivilstandswesen, Postfach, 8090 Zürich.
Für die ordentliche Namensänderung des Vor- oder Familiennamens ist die kantonale Behörde zuständig. Im Kanton Zürich ist dies das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abt. Zivilstandswesen, Postfach, 8090 Zürich.