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Jungbürgerfeier

Der Gemeinderat lädt jährlich alle Jungbürgerinnen und Jungbürger zur traditionellen Jungbürgerfeier ein. An diesem Tag sollen die neu volljährigen Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in das politi­sche Geschehen in der Gemeinde erhalten. Gleichzeitig soll aber auch der gesellige und gemütliche Teil gepflegt werden. Zur Jungbürgerfeier sind alle Schweizerinnen und Schweizer eingeladen, die durch ihre Volljährigkeit sämtliche Rechte und Pflichten wahrnehmen können.

Das Datum der nächsten Jungbürgerfeier folgt. 


Volljährigkeit – Rechte und Pflichten

  • Du hast das Recht, über dich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern dir gegenüber keine Verpflichtungen mehr haben oder dass die Beziehung, die du zu ihnen hast, nichts mehr zählt.
  • Deine Unterschrift ist rechtsgültig. Du kannst jetzt alles selber unterschreiben, z. B. einen Miet­vertrag, dein Absenzenheft usw.
  • Du hast als SchweizerIn das Stimmrecht. Du kannst über alles abstimmen, was den Bund, den Kanton oder die Gemeinde betrifft. Zudem bist du wählbar für öffentliche Ämter, du kannst also zum Beispiel Gemeinderat werden.
  • Du kannst den Führerausweis für Motorräder (bis 125ccm) und Autos erwerben.
  • Du kannst heiraten.
  • Die Post (von der Schule, dem Lehrbetrieb, von Ämtern usw.) wird an dich adressiert.
  • Du wirst steuerpflichtig.